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DFB-Sportgericht verhandelt Kostic-Sperre am 24. März

  • Aktualisiert: 11.03.2020
  • 13:21 Uhr
  • SID
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© FIROFIROSID
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Das Sportgericht des DFB verhandelt am 24. März ab 14.30 Uhr mündlich die DFB-Pokalspiel-Sperre gegen Filip Kostic von Eintracht Frankfurt.

Frankfurt/Main - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am 24. März ab 14.30 Uhr mündlich die DFB-Pokalspiel-Sperre gegen Filip Kostic vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt.

Gegen die Vier-Spiele-Sperre des Einzelrichters haben Spieler und Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt. 

Kostic war am 6. März  wegen rohen Spiels gegen den Bremer Ömer Toprak mit einer Sperre von vier DFB-Pokalspielen belegt worden. Kostic war in der Nachspielzeit des DFB-Pokalspiels gegen den SV Werder Bremen am 4. März von Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) des Feldes verwiesen worden. Geleitet wird die mündliche Verhandlung von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

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