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DFB-Bundesgericht verhandelt Rostock-Berufung am 29. Juli

  • Aktualisiert: 03.07.2020
  • 15:53 Uhr
  • SID
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© FIROFIROSID
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Das Bundesgericht des DFB verhandelt am 29. Juli die Berufung von Hansa Rostock gegen zwei vom DFB-Sportgericht verhängte Geldstrafen.

Köln - Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am 29. Juli die Berufung von Drittligist Hansa Rostock gegen zwei vom DFB-Sportgericht verhängte Geldstrafen. Dabei geht es um eine Gesamthöhe von 45.525 Euro.

Im Spiel bei Waldhof Mannheim (29. September) brannten Rostock-Anhänger Bengalos ab und schossen Leuchtkörper auf das Spielfeld. Die Partie musste daraufhin unterbrochen werden. Zudem hatte ein Hansa-Fan eine Plastikflasche in Richtung Spielfeld geschmissen und einen Spieler getroffen. Beim Spiel in Jena (3. November) kam es ebenfalls zum Einsatz von Pyrotechnik. Nach dem Spiel waren außerdem rassistische Rufe aus dem Gäste-Block in Richtung der Jenaer-Fans zu hören.

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