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CAS: Manchester Citys Einspruch gegen UEFA-Ermittlungen unzulässig

  • Aktualisiert: 15.11.2019
  • 13:58 Uhr
  • SID
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© PIXATHLONPIXATHLONSID
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Der CAS hat den Einspruch von Manchester City angesichts eines drohenden Europapokal-Ausschlusses als unzulässig zurückgewiesen.

Köln - Der InternationaleSportgerichtshof CAS hat einen Einspruch des englischen Fußballmeisters Manchester City angesichts eines drohenden Europapokal-Ausschlusses als unzulässig zurückgewiesen. Der Klub der deutschen Nationalspieler Leroy Sane und Ilkay Gündogan war vor den CAS gezogen, um sich schon vor einem Urteilsspruch gegen die Ermittlungen der Finanzkontrollbehörde der Europäischen Fußball-Union (UEFA) zu wehren.

Die UEFA hatte City im Mai Verstöße gegen das Financial Fair Play vorgeworfen und eine offizielle Empfehlung an die rechtsprechende Kammer ausgesprochen - laut New York Times wurde der Ausschluss Manchesters aus dem internationalen Wettbewerb für mindestens eine Saison gefordert.

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ManCity warf UEFA Fehler im Ermittlungs-Ergebnis vor

Laut CAS müsse "der Beschwerdeführer die ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel vor dem Einspruch" aber ausgeschöpft haben. Da die Weiterleitung des Falls von der Finanzkontrollbehörde an die rechtsprechende Kammer der UEFA und eine Empfehlung einer Sanktion noch keine finale Entscheidung darstelle, könne dies auch nicht vor dem CAS angefochten werden, erläuterte der Internationale Sportgerichtshof weiter.

Manchester City hatte der UEFA bereits im Mai vorgeworfen, dass die Anschuldigung finanzieller Unregelmäßigkeiten völlig falsch seien. Bei den Ermittlungen sei eine umfassende Sammlung unwiderlegbarer Beweise ignoriert worden. Zudem enthalte das Ergebnis der Finanzkontrollbehörde Fehler, Fehlinterpretationen und Verwirrungen.

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