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Hoeneß droht mit DFB-Boykott: So läuft das Abstellen von Nationalspielern

  • Aktualisiert: 25.09.2019
  • 15:22 Uhr
  • SID
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Uli Hoeneß hat dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) laut "Sport Bild" in der Torwartdebatte mit einem Boykott der Nationalmannschaft gedroht. Doch damit würde sich der FC Bayern selbst in Schwierigkeiten bringen. Eine Regelübersicht.

München - Uli Hoeneß hat dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) laut "Sport Bild" in der Torwartdebatte mit einem Boykott der Nationalmannschaft gedroht. Für den Fall eines Wechsels von Kapitän Manuel Neuer zu Ersatzmann Marc-Andre ter Stegen werde Bayern München keine Spieler mehr abstellen, soll der Präsident des Klubs angekündigt haben. Damit würde der deutsche Rekordmeister aber eine Strafe vom Weltverband FIFA riskieren.

Das "FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern" hält in Anhang 1 ("Abstellen von Spielern für Auswahlmannschaften der Verbände") unter Artikel 1, Absatz 1 fest: "Die Vereine sind verpflichtet, bei einem Aufgebot des entsprechenden Verbands ihre registrierten Spieler für die Verbandsmannschaft des Landes abzustellen, für das die Spieler aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit spielberechtigt sind. Anderslautende Vereinbarungen zwischen einem Spieler und einem Verein sind unzulässig."

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Uli Hoeneß drohte dem DFB offenbar mit Boykott
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Torwartdebatte: Hoeneß droht DFB mit Bayern-Boykott - und rudert zurück

In der Torhüterdebatte der Nationalmannschaft kommt keine Ruhe rein. Jetzt legt Bayern-Präsident Uli Hoeneß nach und droht dem DFB damit, keine Spieler des Rekordmeisters mehr abzustellen.

  • 25.09.2019
  • 19:06 Uhr

In Absatz 2 wird konkretisiert, dass diese Abstellungspflicht "für alle internationalen Fenster" (laut FIFA ein Zeitraum von neun Tagen - Montagmorgen bis Dienstagabend der folgenden Woche), Wettbewerbe und Turniere "zwingend" sei.

FC Bayern würden Sanktionen drohen

Artikel 6 hält fest: "Verstöße gegen jegliche Bestimmungen dieses Anhangs haben Disziplinarmaßnahmen zur Folge, die von der FIFA-Disziplinarkommission gemäß FIFA-Disziplinarreglement festgelegt werden."

In besagtem Disziplinarreglement werden in Teil I ("Allgemeine Bestimmungen") unter Artikel 6 ("Disziplinarmaßnahmen") mögliche Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen festgelegt. Letztere, also auch Vereine wie Hoeneß' FC Bayern, können ermahnt, aber auch mit einer Geldstrafe (wenigstens 100, höchstens eine Million Schweizer Franken) belegt werden. Weitere Möglichkeiten sind unter anderem die Aberkennung von Titeln, Transfersperren, ein Zwangsabstieg oder Wettbewerbsausschluss.

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