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Ermittlungen gegen Grindel und Curtius eingestellt

  • Aktualisiert: 30.06.2022
  • 08:05 Uhr
  • SID
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© AFP/SID/INA FASSBENDER
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In der Steueraffäre beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) wird nicht mehr gegen Reinhard Grindel (60) und Friedrich Curtius (46) ermittelt.

Frankfurt am Main (SID) - In der Steueraffäre beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) wird nicht mehr gegen den früheren Präsidenten Reinhard Grindel (60) und den einstigen Generalsekretär Friedrich Curtius (46) ermittelt. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main dem SID. Als erstes hatte der kicker darüber berichtet, dass die Verfahren gegen die beiden langjährigen Verbandsfunktionäre gegen eine jeweils "fünfstellige Geldauflage" eingestellt wurden.

Curtius sagte, er habe der Einstellung aus prozessökonomischen Gründen zugestimmt. Grindel erklärte, er habe dies allein "aus familiären und beruflichen Gründen" getan, "um eine langjährige Beschädigung meiner Integrität zu verhindern". Alle Sachbeweise und Zeugenaussagen hätten ergeben, dass er unschuldig sei. Bei der steuerlichen Einordnung habe sich Grindel "immer auf den Rat der Finanzexperten und Berater des DFB verlassen".

Am 7. Oktober 2020 hatte es bei insgesamt sechs hochrangigen DFB-Funktionären Hausdurchsuchungen gegeben. Der DFB habe laut Staatsanwaltschaft Frankfurt Einnahmen aus der Bandenwerbung bei Spielen der Nationalmannschaft in den Jahren 2014 und 2015 in Höhe von 4,7 Millionen Euro nicht ordnungsgemäß deklariert, lautete der Vorwurf.

Gegen Curtius' Vorgänger Helmut Sandrock waren die Ermittlungen bereits im Mai 2021 eingestellt worden, ebenso gegen Reinhard Rauball, der als DFL-Aufsichtsratschef zugleich DFB-Vize war. Im Oktober 2021 folgte die Einstellung gegen den damaligen DFB-Vize Rainer Koch.

Übrig ist nun noch der ehemalige Schatzmeister Stephan Osnabrügge. Laut kicker hat Osnabrügge einem Angebot der Einstellung gegen eine Geldauflage nicht zugestimmt, weil er davon überzeugt sei, keine steuerlichen Pflichten verletzt zu haben. Zu diesem Fall wollte sich die Staatsanwaltschaft auf Anfrage allerdings nicht konkret äußern.


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