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Gerichtsverfahren zur Fußball-WM 2006

Sommermärchen-Skandal: Prozessbeginn in der Schweiz am 9. März

  • Aktualisiert: 10.02.2020
  • 15:05 Uhr
  • SID
Article Image Media
© AFPSIDDANIEL ROLAND, PATRIK STOLLARZ
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Die gerichtliche Suche nach der Wahrheit im Bestechungs-Skandal um die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland beginnt am 9. März in der Schweiz.

Frankfurt/Main - Die gerichtliche Suche nach der Wahrheit im Sommermärchen-Skandal beginnt in vier Wochen. Das Schweizer Bundesstrafgericht in Bellinzona hat den 9. März (9.00 Uhr) als ersten Verhandlungstag im Prozess gegen die Macher der Fußball-WM 2006 in Deutschland festgelegt. Zwölf Verhandlungstage bis zum 27. März wurden angesetzt, vier weitere Termine Anfang April wurden als "Reservedatum" benannt.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) wirft den ehemaligen DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger, dem früheren DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt sowie dem früheren FIFA-Generalsekretär Urs Linsi vor, über den eigentlichen Zweck einer Zahlung in der Höhe von 6,7 Millionen Euro getäuscht zu haben.

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Verfahren gegen Beckenbauer im Vorjahr abgetrennt

Die Beschuldigten haben den Vorwurf stets bestritten. Die BA hatte das Verfahren am 6. November 2015 eröffnet. Bis Ende April muss ein erstinstanzliches Urteil vorliegen, um die Verjährung zu vermeiden. 

Bereits im vergangenen Sommer hatte die BA das Verfahren gegen den damaligen OK-Boss Franz Beckenbauer abgetrennt. Grund war der gesundheitliche Zustand Beckenbauers.

Ominöse Millionen-Zahlung im Prozess-Fokus

Konkret geht es um die 6,7 Millionen Euro, die 2005 vom deutschen WM-Organisationskomitee über den Weltverband FIFA mutmaßlich an den früheren adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus überwiesen worden sind. Exakt diese Summe war drei Jahre zuvor offenkundig in Form von Vorleistungen von Beckenbauer, der zentralen Figur im ganzen Skandal, und Louis-Dreyfus an den früheren FIFA-Skandalfunktionär Mohamed bin Hammam nach Katar geflossen.

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Für die Überweisung an die FIFA täuschten die WM-Macher 2005 vorsätzlich einen Anlass (WM-Kulturprogramm) vor. Weil sich die Zahlung durch die Verschleierung für den DFB allerdings später auch steuermindernd auswirkte, wird es auch in Deutschland einen Prozess geben.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main ließ Ende August des vergangenen Jahres die Anklage gegen Niersbach, Zwanziger und Schmidt wegen Steuerhinterziehung zu. Linsi muss sich wegen Beihilfe zu der Straftat vor Gericht verantworten.

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