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Urteil im Neonazi-Skandal: Chemnitz muss Südtribüne einmal schließen

  • Aktualisiert: 29.04.2019
  • 22:32 Uhr
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© FIROFIROSID
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Das Sportgericht hat den Chemnitzer FC im Neonazi-Skandal um den verstorbenen Thomas H. mit einer Sperre der Südtribüne für ein Heimspiel belegt.

Chemnitz - Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) hat den Regionalligisten Chemnitzer FC im Neonazi-Skandal um den verstorbenen Thomas H. mit einer Sperre der Südtribüne für ein Heimspiel belegt. Zwei weitere Schließungen der Tribüne der Chemnitzer Ultras wurden auf Bewährung ausgesetzt.

Die Strafe tritt sofort in Kraft und betrifft damit das Regionalliga-Spiel der Chemnitzer gegen den ZFC Meuselwitz am kommenden Samstag, bei dem die Sachsen den Aufstieg in die 3. Liga mit einem Punktgewinn perfekt machen können.

Der Spitzenreiter der Regionalliga Nordost muss zudem strukturelle Auflagen erfüllen und 12.000 Euro zahlen, von denen 5000 Euro in die vereinseigene Anti-Rassismus-Arbeit investiert werden können.

"Der NOFV hat null Toleranz gegenüber Rassismus. Mit dem Urteil ist ein deutliches Signal gesetzt wurden. Der NOFV und der Chemnitzer FC haben eine gesellschaftliche Verantwortung, der sie gerecht werden müssen", sagte Richter Stephan Oberholz nach der Urteilsverkündung.

Im Stadion der Himmelblauen war am 9. März dem mutmaßlich rechtsradikalen Chemnitz-Fan Thomas H. durch eine Gedenkminute und eine spezielle Choreografie gedacht worden. Als Konsequenz aus dem Skandal mussten drei Mitarbeiter den Klub verlassen.

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