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Zwanziger holt im Sommermärchen-Skandal zum Gegenschlag aus: Strafanzeige gegen Ermittler

  • Aktualisiert: 13.08.2019
  • 13:44 Uhr
  • SID
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© PIXATHLONPIXATHLONSID
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Theo Zwanziger gab am Dienstag während einer Pressekonferenz zu Protokoll, dass er Strafanzeigen gegen die Ermittler gestellt hat.

Diez - Der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger hat im Sommermärchen-Skandal zum Gegenschlag ausgeholt. Der 74-Jährige gab am Dienstag während einer Pressekonferenz in Diez zu Protokoll, dass er Strafanzeigen wegen "falscher Verdächtigungen" gegen die Ermittlungsführerin der Frankfurter Staatsanwaltschaft sowie den Ermittler der Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) und dessen Assistentin gestellt hat.

In der vergangenen Woche hatte die BA nach jahrelangen Ermittlungen Anklage gegen die WM-Macher erhoben. Es soll ein Prozess im Schnelldurchgang gegen die frühere Spitzenriege des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) werden. Spätestens im April 2020 soll ein erstes Urteil fallen, um einer Verjährung zuvorzukommen. Den Beschuldigten drohen Geldstrafen und bis zu fünf Jahre Haft.

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Der DFB wird als Privatkläger im Verfahren auftreten
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Verfahren gegen WM-Macher: DFB tritt als Privatkläger auf

Der DFB wird im Schweizer Strafverfahren gegen die Organisatoren der WM 2006 als Privatkläger auftreten. Das teilte der Verband am Dienstag mit.

  • 06.08.2019
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Die ehemaligen DFB-Präsidenten Niersbach und Zwanziger, der einstige DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt sowie der frühere FIFA-Generalsekretär Urs Linsi haben nach Auffassung der BA "arglistig über den eigentlichen Zweck einer Zahlung in der Höhe von 6,7 Millionen Euro getäuscht." Sie machten sich demnach des "Betrugs der Mittäterschaft" (Zwanziger, Schmidt, Linsi) bzw. der "Beihilfe zum Betrug" (Niersbach) schuldig.

Extraverfahren für Beckenbauer

Das Verfahren gegen den früheren OK-Boss Franz Beckenbauer wurde abgetrennt und wird separat weitergeführt. Grund ist der gesundheitliche Zustand Beckenbauers, der laut BA "eine Teilnahme oder Einvernahme an der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht nicht zulässt." Der DFB wird als Privatkläger auftreten, "um etwaige Ansprüche geltend zu machen". 

Die BA hatte das Verfahren am 6. November 2015 eröffnet. Konkret geht es um die 6,7 Millionen Euro, die 2005 vom deutschen WM-Organisationskomitee über den Weltverband FIFA mutmaßlich an den früheren adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus überwiesen worden sind. Exakt diese Summe war drei Jahre zuvor offenkundig in Form von Vorleistungen von Beckenbauer und Louis-Dreyfus an den früheren Skandalfunktionär Mohammed Bin Hammam nach Katar geflossen.

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Ermittlung wegen Steuerhinterziehung

Für die Überweisung an die FIFA täuschten die WM-Macher 2005 vorsätzlich einen Anlass (WM-Kulturprogramm) vor. Weil sich die Zahlung durch die Verschleierung für den DFB allerdings später auch steuermindernd auswirkte, ermittelt auch die deutsche Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung.

Mitte Oktober des vergangenen Jahres hatte das Landgericht Frankfurt/Main beschlossen, auf die Eröffnung eines Hauptverfahrens zu verzichten. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) steht noch aus.

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