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Sommermärchen-Skandal: Schweizer Bundesgericht weist Linsi-Beschwerde zurück

  • Aktualisiert: 28.05.2019
  • 16:01 Uhr
  • SID
Article Image Media
© FIROFIROSID
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Die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) kann bei ihren Ermittlungen rund um den Sommermärchen-Skandal auf neue Erkenntnisse hoffen.

Lausanne - Die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) kann bei ihren Ermittlungen rund um den Sommermärchen-Skandal auf neue Erkenntnisse hoffen. Das Bundesgericht der Eidgenossen in Lausanne hat am Dienstag eine Beschwerde des früheren FIFA-Generalsekretärs Urs Linsi (69) zurückgewiesen. Die BA darf nun zwei private Aktenordner des ehemaligen Funktionärs des Fußball-Weltverbandes öffnen, die bisher versiegelt waren.

Schon Anfang Mai hatte das Bundesgericht mit Blick auf die Affäre um die Vergabe der WM-Endrunde 2006 nach Deutschland gegen Linsi entschieden. Damals erhielt die BA Einsicht in Teile von Linsis elektronischem Geschäftskalender. Bei den Akten, die bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt wurden, geht es wie beim Kalender um die Jahre 2004 und 2005.

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Verjährungsfrist rückt näher

Die BA hat keine Zeit zu verlieren. Das Strafverfahren gegen Linsi, die früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach (68) und Theo Zwanziger (73), den ehemaligen DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt (77) und den WM-Organisationsboss Franz Beckenbauer (73) könnte schon in einem knappen Jahr scheitern. Im April 2020 wären die möglichen Straftaten ("Verdacht des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Geldwäsche sowie der Veruntreuung") verjährt.

In Deutschland liegt das Steuerverfahren gegen Niersbach, Zwanziger, Schmidt und Linsi auf Eis. Noch hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main nicht über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft entschieden. Mitte Oktober des vergangenen Jahres hatte das Landgericht beschlossen, auf die Eröffnung eines Hauptverfahrens zu verzichten. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt.

Die Staatsanwaltschaft wirft Zwanziger, Niersbach und Schmidt schwere Steuerhinterziehung vor. Linsi wird bezichtigt, Beihilfe zu der Straftat geleistet zu haben. Insgesamt sollen die Beschuldigten rund 13,7 Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben.

Die Staatsanwaltschaft war zu dem Ergebnis gekommen, dass die drei ehemaligen DFB-Funktionäre gemeinschaftlich handelnd eine Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro in der Steuererklärung des DFB für das Jahr 2006 zu Unrecht als Betriebsausgabe deklariert und damit gewinnmindernd geltend gemacht hätten. Dies war das Resultat der knapp dreijährigen Ermittlungen.

Der Verband hatte die 6,7 Millionen 2005 als Kostenbeitrag zu einer WM-Gala verbucht, die aber nie stattgefunden hat. Das Geld diente mutmaßlich zur Rückzahlung eines Darlehens an den früheren adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus. Exakt diese Summe war drei Jahre zuvor offenkundig in Form von Vorleistungen von Franz Beckenbauer und Louis-Dreyfus an den früheren FIFA-Skandalfunktionär Mohamed bin Hammam nach Katar geflossen. Gegen diese Version wehren sich die Beschuldigten.

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