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Nach Red-Bull-Protest: Hamilton auf Startplatz fünf zurückversetzt

  • Aktualisiert: 05.07.2020
  • 15:06 Uhr
  • SID
Article Image Media
© AFPPOOLSIDLEONHARD FOEGER
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Der Formel-1-Rennstall Red Bull hat erfolgreich Einspruch gegen die Nicht-Bestrafung von Weltmeister Lewis Hamilton eingelegt. Nun muss der Brite von Platz fünf starten.

Spielberg bei Knittelfeld - Der Formel-1-Rennstall Red Bull hat erfolgreich Einspruch gegen die Nicht-Bestrafung von Weltmeister Lewis Hamilton eingelegt. Wie die Rennkommissare am Sonntag weniger als eine Stunde vor dem Start zum Großen Preis von Österreich (Sonntag, 15.10 Uhr/im Liveticker auf ran.de) entschieden, wird der britische Mercedes-Star von Startplatz zwei auf fünf zurückversetzt.

Erster Profiteur ist Red-Bull-Star Max Verstappen, der damit direkt hinter Pole-Setter Valtteri Bottas (Finnland/Mercedes) ins erste Saisonrennen geht. Auch Lando Norris (Großbritannien/McLaren) und Alex Albon (Thailand) im zweiten Red Bull rücken um eine Position auf.

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Hamilton bremst bei Gelber Flagge nicht ausreichend

Hamilton hatte am Samstag im Qualifying während seiner schnellsten Runde bei Gelber Flagge nicht ausreichend abgebremst, dies nach Ansicht der Stewards aber glaubhaft mit fehlender Sicht auf die Signale erklärt - zumal die Kommissare auch feststellten, dass neben Gelben auch Grüne Flaggen geschwenkt wurden. Nach Ansicht neuer Bilder änderten sie ihr Urteil.

"Es ist neues Videomaterial aufgetaucht. Wir sind mit diesem Material zu den Stewards gegangen", sagte Red-Bull-Motorsportberater Helmut Marko bei Sky: "Max hat die Bilder gesehen und gefragt, was der Unterschied zu seiner Strafe in Mexiko sei." Im vergangenen Oktober in Mexiko-Stadt war Verstappen wegen eines vergleichbaren Vergehens um drei Startplätze zurückversetzt worden.

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Red Bull legt nützliches Bildmaterial vor

In der offiziellen Begründung am Sonntag hieß es: "Während der ersten Anhörung stand den Stewards kein Bordvideomaterial von Wagen 44 (Hamiltons Mercedes, d. Red) zur Verfügung. Aston Martin Red Bull legte 360-Grad-Kameraaufnahmen von Wagen 44 vor, einschließlich der Durchfahrt von Wagen 44 durch den betreffenden Streckenabschnitt."

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