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Nürburgring-Affäre: Bundesgerichtshof hebt Verurteilung gegen Ex-Finanzminister teilweise auf

  • Aktualisiert: 11.05.2016
  • 15:50 Uhr
  • SID
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© SID-SID-PIXATHLONHZ
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In der Nürburgring-Affäre hat der Bundesgerichtshof die Verurteilung von Ingolf Deubel durch das Landgericht Koblenz "teilweise aufgehoben".

Karlsruhe (SID) - In der Nürburgring-Affäre hat der Bundesgerichtshof die Verurteilung des ehemaligen rheinland-pfälzischen Finanzministers Ingolf Deubel (SPD) durch das Landgericht Koblenz "teilweise aufgehoben". Die Richter hätten im April 2014 in "einigen Fällen den Eintritt eines Vermögensnachteils" des Nürburgrings und des Landes Rheinland-Pfalz "nicht rechtsfehlerfrei begründet", teilte das oberste Gericht in Deutschland für Zivil- und Strafrechtspflege am Mittwoch mit.

Im April war Deubel vom Landgericht Koblenz in 14 Fällen der Untreue sowie der uneidlichen Falschaussage im Untersuchungsausschuss des Landtages zum Nürburgring-Ausbau für schuldig befunden und zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Deubel hatte stets seine Unschuld beteuert. Der Fall muss nun durch eine andere Strafkammer des Landgerichts Koblenz teilweise neu verhandelt werden.

Deubel war im Juli 2009 zurückgetreten, nachdem eine private Finanzierung des Projektes "Nürburgring 2009" - dem Ausbau der Rennstrecke zu einem gigantischen Freizeit- und Businesszentrum - gescheitert war. Die Kosten beliefen sich auf rund 330 Millionen Euro, das Land musste einspringen.

Ein Jahr später eröffnete die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs- und Untreueverdachts. 2012 wurde die Nürburgring GmbH in die Insolvenz geschickt, mittlerweile gehört die Rennstrecke einem Konsortium um den russischen Pharmaunternehmer Wiktor Charitonin.


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