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Sportgericht: Mainz 05 zu Geldstrafe verurteilt

  • Aktualisiert: 09.10.2017
  • 18:32 Uhr
  • SID
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FSV Mainz 05 mit einer Geldstrafe belegt.

Frankfurt/Main - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FSV Mainz 05 mit einer Geldstrafe belegt. Die Mainzer wurden wegen des unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro verurteilt. Beim 3:1-Sieg in der 1. Runde des DFB-Pokals am 12. August 2017 beim Viertligisten Lüneburger SK Hansa waren in der 16. und 61. Minute bengalische Feuer im Mainzer Fanblock gezündet worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, dieses ist damit rechtskräftig.

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