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Regionalliga

DFB-Bundesgericht gibt Revision des Kontrollausschusses im Fall Cottbus statt

  • Aktualisiert: 27.02.2018
  • 17:32 Uhr
  • SID
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© 2017 Getty Images
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Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat der Revision im Fall um den Verein Cottbus stattgegeben.

Frankfurt/Main - Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat der Revision des DFB-Kontrollausschusses gegen den Beschluss des Verbandsgerichts des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) im Fall des Regionalligisten Energie Cottbus stattgegeben. Der Einstellungsbeschluss des NOFV-Verbandsgerichtes wurde genauso wie die Auflagen aus dem erstinstanzlichen NOFV-Sportgerichtsurteil vom 24. November 2017 aufgehoben. 

Außerdem verurteilte das Bundesgericht den Verein wegen zweier Fälle eines unsportlichen und diskriminierenden Verhaltens seiner Anhänger zu einer Gesamtgeldstrafe von 7000 Euro. Davon kann der FC Energie bis zu 3000 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus verwenden. Der Klub hat dem Urteil zugestimmt.

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"Der DFB fährt eine klare Linie gegen rassistische und rechtsradikale Umtriebe. Für solche Verhaltensweisen ist in unserem Fußball kein Platz! Das hat auch der Verein Energie Cottbus in vollem Umfang so gesehen und deshalb dem Urteil zugestimmt", sagte Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts.

Das NOFV-Verbandsgericht hatte das Urteil des NOFV-Sportgerichts vom 24. November 2017 gegen Energie wegen der rassistischen Vorkommnisse beim Auswärtsspiel der Lausitzer in der Regionalliga Nordost bei Babelsberg 03 (28. April 2017) wegen angeblicher Verfahrenshindernisse aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Dagegen hatte der DFB-Kontrollausschuss Revision eingelegt.


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