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Olympia: Ad-hoc-Kammer des CAS lehnt Bolschunow-Einspruch ab
Der russische Skilangläufer Alexander Bolschunow ist mit dem Versuch gescheitert, vor der Ad-hoc-Kammer des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) seine Teilnahme an den am 6. Februar beginnenden Olympischen Winterspielen in Norditalien zu erstreiten. Der CAS teilte am Donnerstag mit, dass die Ad-hoc-Kammer für den Fall nicht zuständig sei.
Demnach stellte das Sportgericht fest, dass die Ad-hoc-Kammer in Mailand nur für Streitfälle zuständig sei, die während der Olympische Spiele oder in den zehn Tagen davor entstanden seien. Dies treffe auf Bolschunow nicht zu.
Der Dreifach-Olympiasieger von 2022 hatte versucht, gegen die Entscheidung des Ski- und Snowboard-Weltverbandes FIS vom 24. Dezember 2025 vorzugehen. Die FIS hatte den Antrag Bolschunows auf Zulassung als neutraler Athlet abgelehnt. Nur solche dürfen nach eingehender Prüfung bei internationalen Wettkämpfen und damit auch bei den Winterspielen starten.