E-Auto: Mit der THG-Prämie Geld verdienen
- Veröffentlicht: 04.09.2022
- 17:36 Uhr
E-Auto: Warum gibt es die THG-Quote?
Damit sollen die Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe schrittweise reduziert werden. Die THG-Quote betrifft alle Unternehmen, die fossile Treibstoffe wie Diesel oder Benzin in Umlauf bringen. Sie müssen jährliche Minderungsziele erreichen.
Schafft ein Unternehmen es nicht, die jährliche Quote von aktuell zum Beispiel sieben Prozent zu erreichen, kann es Emmissionszertifikate dazu kaufen, um auf die Quote zu kommen. Damit werden die Ziele dann zumindest auf dem Papier erreicht. Der Autobauer Tesla zum Beispiel verdient mit dem Verkauf dieser Zertifikate sehr viel Geld.
Doch jetzt kommt ihr ins Spiel: Als E-Auto-Besitzer könnt Ihr seit dem 1. Februar 2022 von dieser Regelung profitieren. Je nach Fahrzeugklasse eures rein elektrischen Fahrzeugs wird Euch eine gewisse Menge an CO2-Einsparungen zuerkannt, die Ihr als Emissionszertifikat ebenfalls verkaufen könnt.
E-Auto: So bekommt Ihr das Geld
Diese Treibhausgaseinsparungen könnt Ihr über verschiedene Dienstleister veräußern. Diese sammeln die Zertifikate zahlreicher E-Auto-Besitzer und verkaufen diese dann gebündelt. Geworben wird von vielen dieser Zwischenhändler mit Auszahlungssummen zwischen 250 und 350 Euro.
Um Euer Zertifikat zu verkaufen, müsst Ihr Euch bei dem Dienstleister anmelden, ein Formular ausfüllen, Bankdaten angeben und belegen, dass Ihr E-Auto-Besitzer seid. Das passiert in der Regel über das Hochladen des Fahrzeugscheins. Da die Zertifikate versteigert werden und der Markt den Preis bestimmt, ist die Höhe des Auszahlungspreises nicht exakt vorhersehbar. Viele Vermittler bieten aber einen Garantiebetrag an.
E-Auto: Vorsicht bei der Auswahl
Ihr solltet dabei aber vorsichtig sein. "Besitzer von E-Autos sollten die Angebote der verschiedenen Anbieter vergleichen und einen genauen Blick in die AGB werfen. Dabei sind vor allem der Auszahlungszeitpunkt und die Risikoverteilung wichtige Kriterien", sagt Frank Schneider, Referent für Fahrzeugtechnik beim TÜV-Verband.
Seid ihr eine Privatperson und ist euer Auto nicht Bestandteil eines Betriebsvermögens, ist die Auszahlung steuerfrei. Wichtig zu wissen: Plug-in-Hybride sind von der Prämie ausgeschlossen, dafür gilt sie neben einem E-Auto auch für E-Leichtkrafträder und E-Motorräder. Voraussetzung ist eine Zulassungsbescheinigung Teil 1.