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Kontrollausschuss und Sportgericht stellen offene Vereinsverfahren ein

  • Aktualisiert: 05.06.2020
  • 14:30 Uhr
  • SID
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© firo Sportphotofiro SportphotoSIDfiro SportphotoJ?rgen Fromme
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Der DFB wird alle noch anhängigen Verfahren aus dem Jahr 2020 gegen Vereine einstellen, die bislang noch nicht rechtskräftig abgeschlossen wurden. Grund sei die Corona-Pandemie.

Frankfurt/Main - Die Corona-Pandemie hat auch Einfluss auf die Fußball-Sportgerichtsverfahren: Der Kontrollausschuss und das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) werden alle noch anhängigen Verfahren aus dem Jahr 2020 gegen Vereine aus der Bundesliga, der 2. Bundesliga und der 3. Liga einstellen, die bislang noch nicht rechtskräftig abgeschlossen wurden.

Als Grund wurden die Corona-Pandemie und ihre wirtschaftlichen Folgen für die Klubs angegeben. Das teilte der DFB am Freitag mit. Es handelt sich dabei um sämtliche Vereinsverfahren, beispielsweise wegen des Abbrennens von Pyrotechnik im Stadion, Zuschauerausschreitungen oder verbotener Banner. 

"Besondere Situationen rechtfertigen besondere Maßnahmen", sagte Anton Nachreiner, der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses. Der Sportgerichts-Vorsitzende Hans E. Lorenz ergänzte: "Der DFB will mit dieser Maßnahme einen Teil dazu beitragen, die angespannte finanzielle Lage der Klubs nicht noch weiter zu belasten."

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