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Sportgericht: Geldstrafe für Drittligist Chemnitz

  • Aktualisiert: 02.10.2017
  • 13:10 Uhr
  • SID
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© FIRO FIROSID

Das Sportgericht des DFB hat den Drittligisten Chemnitzer wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe belegt. 

Frankfurt/Main - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Chemnitzer FC wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt. 

Vor Beginn des Drittligaspiels zwischen Chemnitz und dem Karlsruher SC am 9. September 2017 (0:0) waren im Zuschauerblock der Gastgeber zwei Nebeltöpfe gezündet worden. Durch die Rauchentwicklung hatte sich der Anpfiff um rund eine Minute verzögert.

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