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DFL: Kollektivstrafen "in absoluten Ausnahmefällen"

  • Aktualisiert: 04.03.2020
  • 17:16 Uhr
  • SID
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© AFPSIDINA FASSBENDER
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Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) hält Kollektivstrafen gegen Fans nur als letztmögliches Mittel für gerechtfertigt.

Frankfurt/Main - Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) hält Kollektivstrafen gegen Fans nur als letztmögliches Mittel für gerechtfertigt. "Kollektivstrafen haben im deutschen Fußball noch nie ein Problem gelöst. Als Ultima Ratio in absoluten Ausnahmefällen können sie aber in sportgerichtlichen Verhandlungen zwischen DFB und Klubs nicht komplett ausgeschlossen werden", schrieb das Präsidium der DFL in einem Statement als Reaktion auf die Schmähungen gegen Hoffenheim-Mäzen Dietmar Hopp.

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Vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) habe es beim Urteil gegen die Fans von Borussia Dortmund, die für die kommenden zwei Spielzeiten aufgrund wiederholter Anfeindungen gegen Hopp die Spiele in Sinsheim nicht besuchen dürfen, allerdings "keinen Wortbruch in der Frage der Kollektivstrafen" gegeben. "Es gab und gibt keine pauschale Wiedereinführung von Kollektivstrafen", stellte die DFL klar.

"Diffamierungen, Hetze und Hass nicht hinnehmbar" 

Außerdem sei es "zwingend erforderlich", dass der Drei-Stufen-Plan mit Blick auf "konkrete Interpretation, Umsetzung und eventueller Konsequenzen" präzise definiert werde. "Alle Beteiligten benötigen schnellstmöglich Klarheit. Derzeit gibt es noch zu viele offene Fragen, die Missbrauch nicht ausschließen. Spielunterbrechungen dürfen nicht die Regel werden, Spiele müssen auf dem Platz entschieden werden", hieß es weiter.

Die DFL stellte auch klar: "Menschen gehören auch auf Plakaten nicht ins Fadenkreuz. Diffamierungen, Hetze und Hass, gleichgültig in welcher Form, sind nicht hinnehmbar. Dies gilt unabhängig von Dietmar Hopp für alle Menschen jedes Alters, jedes Geschlechts, jeder Religion, sozialen Schicht, Hautfarbe, Nationalität oder sexuellen Orientierung."

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