Bundesliga
FC Bayern München: Könnte der DFB die Rote Karte gegen Upamecano zurücknehmen?
- Aktualisiert: 19.02.2023
- 09:10 Uhr
- ran.de
Der Platzverweis von Dayot Upamecano im Spiel gegen Borussia Mönchengladbach sorgt für große Diskussionen. Sollte der Franzose gesperrt werden, würde er am kommenden Wochenende im Top-Spiel gegen Union Berlin fehlen.
Dieses Spiel wird aus verschiedenen Gründen noch lange für Gesprächsstoff sorgen. Mit 3:2 gewann Borussia Mönchengladbach am 21. Spieltag gegen den FC Bayern München.
Begünstigt wurde der Erfolg durch eine äußerst umstrittene Rote Karte gegen Dayot Upamecano. Nach einer Notbremse musste der Franzose das Feld bereits in der 8. Minute verlassen.
Gladbachs Stürmer Alassane Plea ging nach einem Laufduell mit seinem französischen Landsmann Upamecano zu Boden, nachdem ihm der Münchener Innenverteidiger kurz an der Schulter gehalten hatte.
Für Schiedsrichter Tobias Welz genug, um den 24-Jährigen in die Kabine zu schicken. Der Videoschiedsrichter schaute sich die Szene an und kam zu der Einschätzung, dass Welz' Entscheidung richtig war. Zur Überraschung aller schaute sich der Unparteiische Welz die Szene nicht noch einmal an.
Besonders bitter für die Bayern: Aufgrund des Platzverweises wird Upamecano am kommenden Wochenende im Top-Spiel gegen Union Berlin fehlen.
Wird Upamecano gesperrt?
Oder könnte der DFB die Rote Karte zurücknehmen? Kurze Antwort: Ja! Wirklich wahrscheinlich dürfte dies aber nicht sein.
"Bei einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters kann das Verfahren eingestellt und die vorläufige Sperre aufgehoben werden (§ 13 Nr. 2. Rechts- und Verfahrensordnung)", so der DFB auf der verbandseigenen Website. Demnach würde dies auf Antrag des Kontrollausschusses geschehen.
Als "offensichtlicher Irrtum" dürfte die Szene zwischen Upamecano und Plea allerdings wohl nicht gewertet werden, da der Verteidiger der Bayern seinen Gegenspieler berührte. Deutlich wahrscheinlicher ist es, dass der Platzverweis als "Tatsachenentscheidung" bestehen bleibt und der Franzose gesperrt wird.
Die FIFA sieht bei einer Roten Karte eine Mindestsperre von einem Spiel vor. Da es sich bei dem Foul von Upamecano nicht um eine Tätlichkeit, ein brutales Einsteigen, eine Schiedsrichterbeleidigung o. ä. handelte und er auch nicht als Widerholungstäter gilt - lediglich zwei Gelb-Rote Karten in seiner Bundesliga-Karriere -, dürfte der DFB von einer längeren Sperre absehen.