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Hoffenheim: "Definitiv Protest"

  • Aktualisiert: 20.10.2013
  • 12:02 Uhr
  • SID
Article Image Media
© getty
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Nach dem Phantomtor von Stefan Kießling wird 1899 Hoffenheim gegen die Spielwertung Protest einlegen - das bestätigt ein Offizieller, der es "von der Tribüne aus gesehen hat."

Sinsheim - Bundesligist 1899 Hoffenheim legt nach dem Phantomtor beim 1:2 gegen Bayer Leverkusen Protest gegen die Spielwertung ein. "Das machen wir definitiv", sagte Alexander Rosen, Leiter Profifußball bei den Kraichgauern, bei Sky. Stefan Kießling hatte in 70. Minute den Ball ans Außennetz geköpft, durch ein Loch im Netz landete er dennoch im Tor. Das Schiedsrichtergespann entschied auf 2:0 für Leverkusen.

"Ich habe es von der Tribüne aus gesehen", sagte Rosen: "Die Leverkusener haben ja auch gar nicht gejubelt. Es ist skandalös." Beim legendären Phantom-Tor von Thomas Helmer 1994 beim 2:1 von Bayern München gegen den 1. FC Nürnberg hatte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) ein Wiederholungsspiel angesetzt.

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Chancen stehen 50:50

Ob die Hoffenheimer das angestrebte Wiederholungsspiel zugesprochen bekommen werden, wird sich in der nächsten Woche bei einer Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht klären. Ein Entscheidung wird aber erst Ende Oktober fallen, weil am 24./25. Oktober der DFB-Bundestag in Nürnberg tagt.

Gegen Hoffenheim spricht, dass der Verein für den ordnungsgemäßen Zustand des Tornetzes zuständig ist. Der Ball war nach einem Kopfball Kießlings von außen durch ein Loch im Tornetz im Gehäuse gelandet. Auf der anderen Seite spricht für die Kraichgauer, dass einer der Assistenten von Schiedsrichter Felix Brych das Netz vor dem Anpfiff zur zweiten Hälfte kontrolliert, das Loch aber nicht erkannt hatte.

Die Regularien sind unter anderem im aktuellen DFB-Regelheft nachzulesen - ironischerweise ist Brych in seiner Funktion als Schiedsrichter des Jahres 2012/13 auf dem Deckblatt abgelichtet.

Entscheidung erst Ende Oktober?

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes wird sich schon ab Montag mit dem Phantom-Tor von Hoffenheim beschäftigen, ein Urteil wird aber erst Ende Oktober erwartet. Grund dafür ist laut DFL-Geschäftsführer Andreas Rettig der anstehende DFB-Bundestag am Donnerstag und Freitag (24./25. Oktober) in Nürnberg, bei dem es zu personellen Änderungen beim Sportgericht und beim Bundesgericht (Berufungsinstanz) kommen könnte.

Zunächst wird das Sportgericht unter dem Vorsitz von Hans E. Lorenz den Protest der Hoffenheimer gegen die Wertung des Punktspiels vom Freitagabend gegen Leverkusen (1:2) unter die Lupe nehmen. Dann werden die Stellungnahmen von Schiedsrichter Felix Brych (München), Bayer Leverkusen und dem Kontrollausschuss erwartet. Im Anschluss soll eine mündliche Verhandlung terminiert werden.

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FIFA-Regularien entscheiden

Das Sportgericht wird den Einspruch Bayer 04 Leverkusen zur Verfügung stellen und in den kommenden Tagen weitere Stellungnahmen des Schiedsrichters, der beteiligten Vereine und des Kontrollausschusses einholen. Anschließend wird das Sportgericht den Fall verhandeln. Parallel dazu steht der Deutsche Fußball-Bund in Kontakt mit der FIFA, um die international gültige Rechtslage für solche Fälle zu klären und die verbindlichen Vorgaben des Weltverbandes bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.

"Dass ein solches Phantomtor als ungerecht empfunden wird, können wir alle absolut nachvollziehen. Der reflexartige Ruf nach einer Wiederholung des Spiels ist verständlich, aber wir wissen aus der Vergangenheit auch, wie sehr die FIFA die Tatsachenentscheidung eines Schiedsrichters schützt", sagt Dr. Rainer Koch, zuständiger DFB-Vizepräsident für Rechts- und Satzungsfragen. Er erinnert an das nicht gegebene Tor der Engländer bei der WM 2010 gegen Deutschland. "Entscheidend ist für uns, welche Möglichkeiten uns die sportrechtlichen Statuten und Vorgaben überhaupt geben, denn letztlich ist die FIFA bei einer solchen Entscheidung maßgeblich."


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