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Revision zurückgezogen! Hoeneß geht ins Gefängnis

  • Aktualisiert: 14.03.2014
  • 12:47 Uhr
  • ran.de
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© Getty

Überraschende Wendung im "Fall Hoeneß": Uli Hoeneß hat das Rechtsmittel der Revision zurückgezogen und wird somit ins Gefängnis gehen. "Ich habe meine Anwälte beauftragt, nicht dagegen in Revision zu gehen. Das entspricht meinem Verständnis von Anstand, Haltung und persönlicher Verantwortung. Steuerhinterziehung war der Fehler meines Lebens. Den Konsequenzen dieses Fehlers stelle ich mich", schrieb Hoeneß in einer persönlichen Stellungnahme.

München - Das ist ein Hammer! Uli Hoeneß hat das Rechtsmittel der Revision gegen das Urteil des Landgerichts München zurückgezogen und wird damit ins Gefängnis gehen. Außerdem tritt er mit sofortiger Wirkung als Präsident und Aufsichtsratschef des FC Bayern München zurück.

In seiner persönlichen Erklärung schreibt Hoeneß: "Nach Gesprächen mit meiner Familie habe ich mich entschlossen, das Urteil des Landgerichts München II in meiner Steuerangelegenheit anzunehmen. Ich habe meine Anwälte beauftragt, nicht dagegen in Revision zu gehen. Das entspricht meinem Verständnis von Anstand, Haltung und persönlicher Verantwortung. Steuerhinterziehung war der Fehler meines Lebens. Den Konsequenzen dieses Fehlers stelle ich mich.

Außerdem lege ich mit sofortiger Wirkung die Ämter des Präsidenten des FC Bayern München e.V. und des Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG nieder. Ich möchte damit Schaden von meinem Verein abwenden. Der FC Bayern München ist mein Lebenswerk und er wird es immer bleiben. Ich werde diesem großartigen Verein und seinen Menschen auf andere Weise verbunden bleiben solange ich lebe.

Meinen persönlichen Freunden und den Anhängern des FC Bayern München danke ich von Herzen für ihre Unterstützung."

Somit wird das Urteil von drei Jahren und sechs Monaten Haft gegen Hoeneß rechtskräftig - wenn nicht doch noch die Staatsanwaltschaft ihrerseits Revision gegen das Urteil des Gerichts um den vorsitzenden Richter Rupert Heindl einlegt. Und das ist noch bis zum 20. März 2014 möglich.

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