Trotz Urteil: Einigung zwischen Müller und Mainz weiter möglich
- Aktualisiert: 17.02.2016
- 13:53 Uhr
- SID
Eine Einigung im Streit zwischen Heinz Müller und dem 1. FSV Mainz 05 ist auch nach dem Urteilsspruch des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz möglich.
Mainz - Eine Einigung im Rechtsstreit zwischen Heinz Müller und dem 1. FSV Mainz 05 ist auch nach dem Urteilsspruch des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz möglich. Um 14.00 Uhr will der Vorsitzende Richter nach einer insgesamt 80-minütigen mündlichen Verhandlung seine Entscheidung verkünden. Beide Parteien hatten zuvor angekündigt, dass es trotzdem im Anschluss noch zu Gesprächen kommen könnte.
Auch ein zweites Bosman-Urteil ist wohl möglich, denn der Vorsitzende Richter Michael Bernardi hatte bereits vor der Urteilsverkündung angekündigt, dass die vierte Kammer eine Revision zulassen werde. Das bedeutet, dass der Fall vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt oder sogar gleich vor dem Europäische Gerichtshof (EuGH) neu bewertet werden könnte. Knackpunkt des Streits ist die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge im Profifußball.
Ex-Keeper Müller hatte gegen den FSV geklagt, da er trotz der Verlängerung seines Vertrages im Jahr 2012 um weitere zwei Jahre zur zweiten Mannschaft abgeschoben worden war. Der 37-Jährige sah sich dadurch der Chance beraubt, dass sich sein Kontrakt durch eine bestimmte Anzahl an Profi-Einsätzen (23) automatisch um ein Jahr verlängert. Die von Müller verlangte Abfindung in Höhe von 429.000 Euro war ihm vom Arbeitsgericht Mainz im März 2015 nicht zugesprochen worden.