Einreiseregel: Leipzig muss Lage bis zum 8. Februar klären
- Aktualisiert: 02.02.2021
- 12:20 Uhr
- SID
RB Leipzig muss der UEFA bis Montag mitteilen, ob das Achtelfinale der Champions-League gegen Liverpool in der eigenen Arena ausgetragen werden kann.
Leipzig (SID) - RB Leipzig muss der Europäischen Fußball-Union (UEFA) bis zum 8. Februar mitteilen, ob das Achtelfinal-Hinspiel in der Fußball-Champions-League gegen den FC Liverpool (16. Februar) in der heimischen Arena ausgetragen werden kann. Sollte das nicht möglich sein und sollte auch kein Ersatzstandort gefunden werden, wird die Partie mit 0:3 aus Sicht von RB gewertet.
"Die UEFA steht in Kontakt mit den jeweiligen Vereinen und dem Deutschen Fußball-Verband (DFB), die wiederum mit der Bundesregierung Kontakt haben", teilte die UEFA mit.
Bei den jüngst für Deutschland beschlossenen Einreiseregeln zum Schutz vor Corona-Mutationen gebe es "vorerst keine Ausnahmeregelungen für Profisportler", hatte am Montag eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums (BMI) erklärt.
Deutschland hat Fluggesellschaften mindestens bis zum 17. Februar untersagt, Personen aus Gebieten, die von Coronavirus-Mutationen betroffen sind, auf deutsches Staatsgebiet zu transportieren. Ausnahmen gelten nur für deutsche Staatsbürger oder Personen mit Wohnsitz in Deutschland.
Die UEFA erklärte, dass der Heimverein eine Ausnahmegenehmigung einholen müsste, falls ein Team wegen der geltenden Maßnahmen nicht einreisen könne. Bekomme der Klub eine solche Sonderregelung nicht, müsse der betreffende Verein dies der UEFA bis zum 8. Februar mitteilen.
Kann keine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden, müsse der Verein einen alternativen Austragungsort vorschlagen. Der gastgebende Klub bleibe für die Organisation des Spiels und für alle damit verbundenen Kosten verantwortlich. Sollte ein solcher Austragungsort nicht gefunden werden, werde der betreffende Klub dafür verantwortlich gemacht, das Spiel würde mit 0:3 aus Sicht der Heimmannschaft gewertet werden.