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Wechsel-Posse gegen Münster

DFB lehnt Einspruch des Halleschen FC ab

  • Aktualisiert: 21.10.2019
  • 18:08 Uhr
  • SID
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© PIXATHLONPIXATHLONSID
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Das Sportgericht des DFB hat Einspruch des Halleschen FC im Einzelrichterverfahren zurückgewiesen.

Köln - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des Halleschen FC gegen die Wertung des Drittligaduells mit Preußen Münster im Einzelrichterverfahren zurückgewiesen. Die Begegnung war am 21. September in Halle 2:2 ausgegangen. Wie der HFC am Montag mitteilte, legte der Klub jedoch "umgehend" erneut Einspruch beim DFB-Sportgericht ein.

In der Partie hatte Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) bei einem Wechsel der Hallenser in der 84. Minute vor der Gegentribüne versehentlich den falschen Spieler vom Feld geschickt, wodurch Halle für kurze Zeit in Unterzahl spielte. Zu genau diesem Zeitpunkt gelang Münster das Tor zum 2:2. 

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Heskamp: ""Bleiben unserer Linie und Argumentation treu"

"Regelverstöße von Schiedsrichter Michael Bacher sind von uns nicht zu erkennen. Es liegen vielmehr ausschließlich Tatsachenentscheidungen des Unparteiischen vor, die nicht anfechtbar und damit hinzunehmen sind", sagte Einzelrichter Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.

"Wir bleiben unserer Linie und Argumentation treu", sagte Halles Sportdirektor Ralf Heskamp nach dem zurückgewiesenen Einspruch: "Unseres Erachtens lag beim Auswechselvorgang unmittelbar vor dem Ausgleich zum 2:2 ein Regelverstoß vor. Diese Überzeugung werden wir nun in mündlicher Verhandlung darlegen."

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