Fragen und Antworten zur Polizeikosten-Entscheidung
- Aktualisiert: 29.03.2019
- 16:19 Uhr
- SID
Das Bundesverwaltungsgericht stellte am Freitag fest, dass die Beteiligung des Profi-Fußballs an Polizeikosten grundsätzlich rechtmäßig ist.
Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellte am Freitag fest, dass die Beteiligung des Profi-Fußballs an Polizeikosten bei Risikospielen grundsätzlich rechtmäßig ist. Der konkrete Rechtsstreit zwischen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und der Hansestadt Bremen über den Gebührenbescheid über 415.000 Euro wurde von Richter Wolfgang Bier an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen zurückverwiesen. Der SID beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wie wurde die Entscheidung begründet?
Der zusätzliche Aufwand für Polizeibeamte "darf dem Veranstalter zugerechnet werden. Denn dieser ist für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung auf die zusätzliche Polizeipräsenz angewiesen", hieß es seitens des Gerichts. Beim Fußball verfügen Veranstalter und Polizei zudem über ausreichend Erfahrung, um den betriebenen Aufwand im Vorfeld planen und im Nachgang rechtfertigen zu können. Der Veranstalter werde außerdem "nicht etwa als Veranlasser einer Störung der öffentlichen Sicherheit in Anspruch genommen, sondern vielmehr als Nutznießer einer besonders aufwendigen polizeilichen Sicherheitsvorsorge".
Welche Bedeutung hat die Entscheidung?
Die DFL musste eine klare Niederlage hinnehmen. Vor dem OVG wird es nicht mehr darum gehen, ob die Kosten für zusätzliche Beamte übernommen werden müssen, sondern nur noch darum, wie der Gebührenbescheid genau berechnet wird. Die konkrete Forderung der Stadt Bremen über 415.000 Euro für das Nordderby zwischen dem SV Werder und dem Hamburger SV im April 2015 könnte am Ende geringer ausfallen. Viel bedeutender ist die Botschaft an alle anderen Bundesländer: Die DFL und die Vereine bei Risikospielen für den Einsatz zusätzlicher Polizisten zur Kasse zu bitten, ist ab sofort möglich.
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Wie haben die Prozessparteien reagiert?
DFL-Präsident Reinhard Rauball räumte sofort ein, dass die Entscheidung "sicher anders ausgefallen ist, als wir angenommen haben". Zunächst werde er nun mit den Vereinen "die Lage diskutieren". Der Jurist befürchtet, das die Chancengleichheit der Bundesliga und 2. Liga leiden werde, wenn nur einige Bundesländer Gebührenbescheide versenden, andere aber nicht. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer war hocherfreut über die Entscheidung, mit der "Rechtsgeschichte" geschrieben worden sei. Für zukünftige Gespräche deutete der SPD-Politiker an, über verschiedene Lösungsansätze diskutieren zu wollen.
Was sagen die anderen Innenminister?
Noch haben sich nicht alle geäußert. Roger Lewentz aus Rheinland-Pfalz brachte eine "bundeseinheitliche Gebührenordnung" als Lösungsansatz ins Spiel. "Die finanzielle Ausstattung der Profivereine und der Deutschen Fußball Liga lässt es durchaus zu, sie an den weitergehenden Kosten für Hochrisikospiele zu beteiligen", sagte der SPD-Politiker. Bayern Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte schon im Vorfeld angekündigt, dem Bremer Beispiel nicht folgen zu wollen. Diskutiert wird mit Sicherheit über die Einführung eines Fonds, aus dem die Kosten bezahlt werden könnten.
Wie geht es jetzt weiter?
Das Thema wird mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der 210. Innenministerkonferenz im Juni auf der Tagesordnung stehen. Termine für die neue Verhandlung über den konkreten Gebührenbescheid vor dem OVG Bremen stehen noch nicht fest. Offen ist auch, ob die DFL die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch vom Bundesverfassungsgericht prüfen lässt. "Ich möchte nicht den Weg durch die Instanzen gehen, sondern hoffe, dass die DFL merkt, dass sie das Spiel verloren hat", sagte Mäurer dazu. (SID)
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