Anzeige

Referentenentwurf zu Spielmanipulation: Bis zu fünf Jahre Haft möglich

  • Aktualisiert: 04.11.2015
  • 16:48 Uhr
  • SID
Article Image Media
© SID-SID-PIXATHLON

Sportlern, Trainern und Schiedsrichtern, die sich der Spielmanipulation schuldig machen, könnten zukünftig bis zu fünf Jahre Haft drohen.

Berlin - Sportlern, Trainern und Schiedsrichtern, die sich der Spielmanipulation schuldig machen, könnten zukünftig in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahre Haft drohen. Dies geht aus einem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Gesetz gegen Sportbetrug hervor, der dem "SID" vorliegt und der am Dienstagabend an die Länder und Verbände versandt wurde. Auch den Hintermännern, die für Manipulationen bezahlen, drohen Haftstrafen von bis zu fünf Jahren.

Besonders schwere Fälle lägen laut des Entwurfs dann vor, wenn die Tat sich "auf einen Vorteil großen Ausmaßes" beziehe oder die Täter gewerbsmäßig oder als Teil einer Bande handelten. Ansonsten sieht der Entwurf Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor.

Anzeige
Anzeige

"Sportwettbetrug beeinträchtigen Integrität des Sports"

Mit dem Gesetz würden erstmals die Straftatbestände des Sportwettbetrugs und der Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe eingeführt. Beide Straftatbestände stellen Manipulationsabsprachen bei Sportwettbewerben unter Strafe. Auf die Manipulation sportlicher Wettbewerbe ohne Bezug zu Sportwetten sei der Betrugstatbestand "grundsätzlich nicht anwendbar".

"Sportwettbetrug und Manipulationen von Sportwettbewerben beeinträchtigen die Integrität des Sportes und schädigen in betrügerischer Weise das Vermögen anderer", heißt es in der Begründung: "Sie untergraben die Glaubwürdigkeit und Authentizität des sportlichen Kräftemessens und gefährden dadurch den Sport in seiner gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung."

Anzeige