Bundeskartellamt führt Verfahren gegen DOSB - IOC-Regel im Visier
- Aktualisiert: 25.10.2017
- 15:14 Uhr
- SID
Das Bundeskartellamt führt ein Verfahren gegen den Deutschen Olympischen Sportbund und indirekt auch gegen das Internationale Olympische Komitee.
Köln (SID) - Das Bundeskartellamt führt ein Verfahren gegen den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und indirekt auch gegen das Internationale Olympische Komitee (IOC). Die oberste deutsche Wettbewerbsbehörde bestätigte dem Sport-Informations-Dienst (SID), dass sie wegen der Regel 40 der IOC-Charta, die die Werberechte von Athleten und Sponsoren während Olympischer Spiele einschränkt, ein sogenanntes Verwaltungsverfahren eingeleitet hat.
"Im in Rede stehenden Verfahren wird die Anwendung von Regel 40 Paragraf 3 durch den DOSB untersucht. Dieser ist zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen in Bezug auf nationale ? das heißt auf das Gebiet Deutschlands beschränkte ? Anträge der Athleten auf Durchführung von Werbemaßnahmen", teilte Behördensprecher Kay Weidner dem SID mit.
Um zu den Olympischen Spielen zugelassen zu werden, müssen die Athleten die IOC-Charta und damit auch die entsprechende Regel als verbindlich anerkennen. "Sollten diese Vorgaben jedoch im Einzelnen zu restriktiv sein, so könnten die Athleten und ihre (potenziellen) Sponsoren in der Individualvermarktung der Sportler missbräuchlich behindert werden", hieß es in der Stellungnahme weiter.
Die seit Jahren heftig umstrittene Regel 40.3 lautet wörtlich: "Kein Wettkampfteilnehmer, Team-Offizieller oder Betreuer darf seine Person, seinen Namen, sein Bild oder seine sportliche Leistung während der Olympischen Spiele für Werbezwecke einsetzen, außer die IOC-Exekutive genehmigt dies."
Rund um die Olympischen Spiele von Rio 2016 untersagte die daraus für Deutschland resultierende Regelung nicht-olympischen Werbepartnern von Sportlern unter anderem, die Worte "Spiele" oder "Sommer" werblich zu nutzen. Auch den Athleten ist die Erwähnung der Partner verboten. Bei Verstößen sind Strafen bis hin zur Disqualifikation möglich.
Über den aktuellen Verfahrensstand wollte das Bundeskartellamt keine Angaben machen. Man sei mit IOC und DOSB in Kontakt. Das Verfahren läuft bereits seit etwa neun Monaten. Neben kritischen Presseberichten rund um die Rio-Spiele sei eine Beschwerde des Bundesverbandes der deutschen Sportartikel-Industrie (BSI) ausschlaggebend für die Einleitung des Verfahrens gewesen.
BSI-Geschäftsführerin Nicole Espey sagte dem SID: "Der Aufwand, den das IOC mit der Regel 40 der IOC-Charta zum Sponsorenschutz betreibt, ist aus unserer Sicht nicht notwendig und schwer nachvollziehbar."
Das Bundeskartellamt wies darauf hin, dass "derartige Verfahren, sofern ein kartellrechtlicher Verstoß festgestellt wird, mit einer sogenannten Abstellungsverfügung abschließen, in der dem Unternehmen auch die erforderlichen Abhilfemaßnahmen vorgegeben werden können", sagte Weidner.
Möglich sei, dass sich das Bundeskartellamt sowie DOSB und IOC im Verlauf des Verfahrens über vorzunehmende Änderungen einigen. Nach Paragraf 32.2(a) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung könnten dem DOSB aber auch hohe Nachzahlungen drohen.
Der Kölner Sportrechtler Jan F. Orth erklärt diese Art der Abstellungsverfügung als "eine Art Abschöpfung der wirtschaftlichen Vorteile, die die Verbände erwirtschaftet" hätten: "Je nachdem, welchen Zeitraum das Bundeskartellamt ansetzen würde, sprächen wir von einer ziemlich hohen Summe." Weidner bezeichnete dieses Szenario allerdings als unwahrscheinlich.