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Russen-Klage gegen Olympia-Ausschluss durch FIS

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© AFP/SID/FABRICE COFFRINI

Russland will den Ausschluss seiner Aktiven von Ausscheidungswettbewerben für die Olympischen Winterspiele 2026 in Mailand und Cortina d'Ampezzo auch als neutrale Athleten weiter juristisch anfechten. Rund eine Woche nach der Aufhebung des vollständigen Startverbots russischer Rodler durch den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne hat nun der russische Skiverband zusammen mit einem Dutzend Aktiven und dem Paralympischen Komitee des Landes in der Schweiz gegen den Ski- und Snowboard-Weltverband FIS geklagt.

Den Eingang der Klage bestätigte der CAS am Donnerstagabend. Die Kläger wollen bewirken, trotz des kriegsbedingten Ausschlusses als Vertreter ihres Heimatlandes in der Rolle von neutrale Aktiven an den Qualifikations-Konkurrenzen im alpinen Skilauf, Snowboard, Langlauf, in der Nordischen Kombination sowie im Skispringen teilnehmen zu können. Die FIS hatte sich im Oktober gegen einen Rückkehr von Sportlern aus Russland und dessen Kriegsverbündeten Belarus als neutrale Athleten entschieden.

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) verweigert Russland wegen des anhaltenden Angriffskrieges gegen die Ukraine die Rückkehr als Sportnation auf die große Bühne. Allerdings wäre eine Olympia-Teilnahme russischer Sportler in Italien wie schon im Vorjahr bei den Sommerspielen in Paris als Einzelathleten unter neutraler Flagge möglich, wenn diese Aktiven zuvor von den internationalen Fachverbänden für die Olympia-Ausscheidungen zugelassen würden und sich regulär für die olympischen Wettkämpfe qualifizieren. Das Votum der FIS schließt das in ihrem Zuständigkeitsbereich bislang aus.

Im Rodeln ist trotz des CAS-Urteils zugunsten der russischen Kläger weiterhin ein Modus zur Eingliederung von russischen Aktiven unklar. Die pauschale Zulassung einer bestimmten Athletenanzahl aus Russland hatten die Richter in Lausanne abgelehnt. Wie die Umsetzung eines vergleichbaren CAS-Verdikts im internationalen Skisport gestaltet werden könnte, erscheint gleichfalls ungewiss.

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