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Kurios: Tennisprofi Rosenkranz nach Dusche disqualifiziert

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© IMAGO/Hasenkopf/SID/IMAGO/Juergen Hasenkopf

Erst Dusche, dann Disqualifikation: Der deutsche Tennisprofi Mats Rosenkranz hat beim ATP-Challenger-Turnier in Hersonissos/Griechenland unfreiwillig für einen der wohl kuriosesten Spielabbrüche gesorgt. Weil der 26-Jährige aus Essen in der Satzpause aufgrund der großen Hitze kurz duschte, wurde er beim Stand von 7:5 aus Sicht des Deutschen disqualifiziert und verlor sein Achtelfinale gegen den Italiener Pietro Fellin.

Der Oberschiedsrichter sprach die Strafe gegen die derzeitige Nummer 358 der Weltrangliste aus, da Duschen laut dem Regelwerk der ATP verboten ist. Die Regel dient dazu, die Durchsetzung der Anti-Doping-Vorgaben zu gewährleisten.

"Ich wusste nicht, dass ich nicht duschen darf. Ich habe einfach zehn Sekunden abgeduscht", sagte Rosenkranz auf dem Platz - gut vernehmbar durch die Court-Mikrofone: "Er meinte, dass er mir das gesagt hat, aber er hat es mir nicht gesagt. Ich kannte die Regel nicht."

Das erlaubte Verhalten der Spieler in den Satzpausen ist im ATP-Regelwerk klar festgeschrieben. So sind beispielsweise Toilettengänge zulässig, dürfen allerdings höchstens drei Minuten lang sein. Konkret heißt es im Regelwerk: "Toiletten- oder Kleiderwechselpausen dürfen nur während einer Satzpause genutzt werden und können für keinen anderen Zweck genutzt werden."

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