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E-Auto als Firmenwagen: umweltfreundlich & steuervergünstigt

  • Veröffentlicht: 19.10.2021
  • 12:22 Uhr
E-Auto als Firmenwagen: umweltfreundlich und steuervergünstigt
E-Auto als Firmenwagen: umweltfreundlich und steuervergünstigt© stock.adobe.com / New Africa

Der Siegeszug der Elektroautos hält an und neben Privatpersonen sind auch immer mehr Unternehmen elektrisch unterwegs. Damit zeigen Unternehmen nicht nur, dass Ihnen die Umwelt und das Klima wichtig sind, sie profitieren darüber hinaus auch von finanziellen Vorteilen. Auf welche Vergünstigungen sich Unternehmen freuen dürfen, wenn sie ein E-Auto als Firmenwagen einsetzen, erklären wir dir in diesem Artikel.

Das Elektroauto lohnt sich auch als Firmenwagen

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Die finanziellen Vorteile im Überblick

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Auch Plug-in-Hybride werden als Firmenwagen steuerlich begünstigt

Während reine Elektroautos bei der Verwendung als Firmenwagen also mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden, beträgt der Steuersatz bei Hybridfahrzeugen 0,5 des Bruttolistenpreises. Sie sind steuerlich also immer noch um die Hälfte günstiger als herkömmliche Benziner. Voraussetzung für diese steuerliche Bemessungsgrundlage ist allerdings, dass Hybride eine elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern oder einen maximalen CO2-Ausstoß von 50 Gramm pro Kilometer vorweisen können. Diese Schwellenwerte werden in den nächsten Jahren angehoben. So müssen bei Neuzulassungen ab 2022 schon 60 Kilometer elektrischer Mindestreichweite vorhanden sein, um in die vergünstigte Steuerklasse zu fallen.

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Satte Steuerersparnisse durch E-Autos

In der Praxis sieht es so aus, dass Angestellte durch den Umstieg von einem herkömmlichen Mittelklassewagen auf ein vergleichbares elektrisch angetriebenes Modell häufig Steuern im vierstelligen Bereich pro Jahr sparen können. Das ist schon ein starkes Argument für den Wechsel! Darüber hinaus hat der Gesetzgeber jüngst noch weitere Änderungen vorgenommen, die auch die gewerbliche Nutzung von E-Autos ankurbeln sollen. So profitieren Unternehmen mittlerweile auch von weiteren Förderungen hinsichtlich der E-Mobilität und Steuervergünstigungen bei der Errichtung von Ladesäulen. Zudem haben Autofahrer, die in Mehrfamilienhäusern wohnen, zu der eine gemeinschaftliche Tief- oder Sammelgarage gehört, inzwischen rechtlichen Anspruch darauf, dass in dieser Garage eine Ladestation eingebaut wird.

Quellen

https://www.enbw.com/blog/elektromobilitaet/fahren/lohnt-sich-ein-firmenwagen-mit-elektro-antrieb/

https://www.alphabet.com/de-de/dienstwagen-versteuern-fuer-elektroautos

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