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Kampf gegen Greenwashing: Irreführende Werbung soll unmöglich werden

  • Veröffentlicht: 22.09.2023
  • 14:01 Uhr
Kampf gegen Greenwashing: Irreführende Werbung soll unmöglich werden
Kampf gegen Greenwashing: Irreführende Werbung soll unmöglich werden© Imago Images

"Die Einigung ist eine gute Nachricht für alle, die nachhaltig einkaufen wollen", erklärte die grüne Europaabgeordnete Anna Cavazzini, Vorsitzende des zuständigen Ausschusses für Verbraucherschutz. „Irreführende Werbung mit vermeintlich umweltfreundlichen Produkten" werde damit unmöglich.

Greenwashing: Die Verbraucher verlieren sich in einem Dschungel grüner Behauptungen

„Die Verbraucher verlieren sich in einem Dschungel grüner Behauptungen, ohne zu wissen, welche davon vertrauenswürdig sind“, sagte die stellvertretende Generaldirektorin der europäischen Verbraucherschutzorganisation Beuc, Ursula Pachl. „Zum Glück bringen die neuen Vorschriften etwas Ordnung in das Chaos der umweltbezogenen Angaben. Die Unternehmen werden erklären müssen, warum ein Produkt umweltfreundlich ist.“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht den Beschluss als wichtigen Erfolg im Kampf gegen Greenwashing und als Erfolg für den Verbraucherschutz.

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Greenwashing: Deutsche Umwelthilfe begrüßt den Beschluss

„Das Ergebnis des Trilogs ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz und gleichzeitig eine Ohrfeige für die Verbraucherschutzministerinnen auf Bundes- und Landesebene, die bisher nicht tätig wurden“, sagte Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer. „Seit Frühjahr 2022 klagen wir gegen immer mehr Unternehmen in Deutschland, die Verbraucherinnen und Verbraucher mit irreführenden Behauptungen zu angeblich umwelt- oder klimaneutralen Produkten täuschen. Das Ergebnis der EU-Trilog-Verhandlungen bestätigt die Richtigkeit unseres Einsatzes für ein Ende des Greenwashings in der Produktwerbung mit absurden klima- oder umweltneutralen Produkten. Seit Mai 2022 hat die DUH mehr als 30 Rechtsverfahren eröffnet und vor Gericht bisher keine einzige Klage zu Klimaneutralitätsversprechen verloren."

In der Zukunft sollen lediglich Nachhaltigkeits-Label zum Einsatz kommen, die von offiziellen Behörden oder akkreditierten Zertifizierungsstellen ausgestellt werden. Dies könnte die Auswahl für Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich vereinfachen, da Unternehmen keine eigenen, nicht zertifizierten Umweltsiegel mehr verwenden dürfen.

Zusätzlich soll jedes Produkt mit einem Hinweis zur Länge der Garantiezeit versehen werden. „Neue Regelungen zum vorzeitigen Verschleiß werden es künftig schwerer machen, dass sich Produkte, die schneller als nötig kaputt gehen, auf dem Markt halten. Damit wird zum ersten Mal die Praxis der Hersteller, die Haltbarkeit zu begrenzen, als unlautere Geschäftspraktik aufgenommen“, sagte Cavazzini.

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„60 Prozent der europäischen Konsumenten wissen nicht einmal, dass es auf jedes Produkt eine gesetzliche Garantie gibt", erklärte die sozialdemokratische Berichterstatterin Biljana Borzan. Geht die Garantie über die gesetzliche Vorgabe von zwei Jahren hinaus, soll eine zusätzliche Kennzeichnung Pflicht sein.

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Nachhaltigkeit: Regeln sollen helfen, nachhaltiger einzukaufen

Die neuen Vorschriften sollen es Käufern ermöglichen, besser informiert Entscheidungen zu treffen und somit nachhaltiger einzukaufen. Dies dient auch der Förderung der Kreislaufwirtschaft innerhalb der EU und der Erfüllung der Ziele des europäischen Green Deals. Dieser legt fest, dass die Europäische Union bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein soll.

Die erzielte Einigung muss von EU-Parlament und Rat noch endgültig abgenickt werden. Eine Abstimmung im Parlament ist für November angesetzt. Nach der Zustimmung haben die EU-Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben der Union in nationales Recht umzusetzen. Dies gibt den Ländern die Möglichkeit, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen und die Richtlinien effektiv zu implementieren.