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Neuer Gesetzesentwurf für autonomes Fahren

  • Veröffentlicht: 28.04.2021
  • 16:49 Uhr
Autonomes Fahren – neues Gesetz für selbstfahrende Autos
Autonomes Fahren – neues Gesetz für selbstfahrende Autos© stock.adobe.com / Alexander Limbach

Automatisiertes Fahren völlig ohne Fahrer – das klang lange Zeit wie Science-Fiction. Doch bereits seit den 1990er Jahren wird bei BMW zum autonomen Fahren geforscht, mittlerweile gibt es kaum einen Hersteller, der nicht versucht, das autonome Fahren möglich zu machen. Experten gehen davon aus, dass Fahrzeuge spätestens 2050 jede Verkehrssituation selbstständig bewältigen können.

Auch wenn dieses Versprechen nach Einschätzung von Experten übertrieben optimistisch ist, steht eines dennoch fest: früher oder später werden die autonomen Autos auch auf deutschen Straßen unterwegs sein.

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Neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung

Am 03. Mai 2021 steht das autonome Fahren aus diesem Grund im Zentrum einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur. Grund dafür ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – ein Gesetz zum autonomen Fahren. Dieser Gesetzesentwurf der Bundesregierung gilt als erster Schritt, um das autonome Fahren hierzulande in die Praxis zu bringen.

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Was genau regelt dieses Gesetz?

Das neue Gesetz soll die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz autonomer Kraftfahrzeuge – also Fahrzeuge ohne physisch anwesenden Fahrer – im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb sowie im gesamten nationalen Geltungsbereich schaffen. Dabei sollen die jeweiligen Betriebsbereiche durch die zuständigen Landesbehörden festgelegt werden. Mit diesem Gesetz wäre Deutschland das erste Land weltweit, welches autonome Autos in dieser Form zulässt.

Bereiche, in denen das autonome Fahren schon in naher Zukunft zum Einsatz kommen könnte, sind beispielsweise:

  • Shuttle-Verkehre,
  • People-Mover (automatische Kurzstrecken-Personentransportsysteme),
  • Hub2Hub-Verkehre (autonome Verbindungen zwischen Logistikzentren),
  • Dual-Mode-Fahrzeuge wie beim "Automated Valet Parking" (Hierbei fährt das Fahrzeug per Smartphone-Befehl selbstständig in die Parkgarage.)
  • nachfrageorientierte Verbindungsangebote im ländlichen Raum (in Randzeiten)

Ziel der Gesetzgebung ist eine schnellere Etablierung innovativer Techniken in Deutschland. Der Regelungsrahmen soll die Möglichkeit bieten, Forschung und Entwicklung im Bereich Mobilität voranzutreiben, um die Zukunft der Auto-Industrie

Quellen

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-autonomes-fahren-1852070

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw18-pa-verkehr-autonomes-fahren-835640

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/274/1927439.pdf

https://www.focus.de/auto/ratgeber/unterwegs/autonomes-fahren-in-deutschland-ende-der-ausreden_id_12242355.html

https://www.24auto.de/technik/autonomes-fahren/entwicklung-geschichte-zukunft-selbstfahrendes-auto-autonomes-fahren-90002047.html

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stock.adobe.com / Alexander Limbach