Pfand: Mythen und Irrtümer
- Veröffentlicht: 10.02.2022
- 12:57 Uhr
Seit dem 1. Januar 2022 gilt ein neues Pfandgesetz, nach dem nun alle Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen bis 3 Liter Inhalt unter die Pfandpflicht fallen. Zuvor hatte es noch viele Ausnahmen gegeben, so sind etwa Frucht- und Gemüsesäfte ohne Kohlensäure nicht pfandpflichtig gewesen. Die Ausweitung der Pfandpflicht soll das Pfand für die Verbraucher besser verständlich machen, doch noch immer gibt es einige Mythen und Irrtümer rund um das Thema Pfand. Diese wollen wir aufklären.
Pfand ab sofort auf alle Getränke?
Viele Verbraucher meinen, dass mit der neuen Pfandregelung nun seit Januar auf alle Getränke Pfand erhoben wird. Richtig ist, dass das neue Pfandgesetz alle Getränkedosen sowie alle Einwegflaschen aus Kunststoff mit bis zu 3 Litern Inhalt einschließt. Allerdings: Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 1.Juli 2022, das heißt, es sind nach wie vor noch Kunststoffflaschen und Dosen im Umlauf, auf die kein Pfand erhoben wird. Dabei handelt es sich um Restbestände, die schon weit vor Inkrafttreten der neuen Regelung produziert wurden. Du solltest also genau hinschauen, ob auf deinen Getränken das Pfand-Logo abgedruckt ist, oder ob du sie im gelben Sack oder in der Wertstofftonne entsorgen musst. Des Weiteren sind Getränke in umweltfreundlichen Getränkeverpackungen, zum Beispiel Milch im Tetra Pak, weiterhin nicht von der Pfandregelung betroffen.
Einwegflaschen und Dosen können nicht in allen Lebensmittelgeschäften zurückgegeben werden
Du kannst deine Einwegflaschen und Getränkedosen nur in Geschäften zurückgeben, die auch selbst Pfandflaschen im Sortiment führen. Hierbei ist es irrelevant, ob ein bestimmter Laden eine bestimmte Getränkemarke führt oder nicht. Es gibt jedoch Ausnahmen: Kleine Geschäfte wie Kioske müssen nur Flaschen von Getränken zurücknehmen, die sie auch selbst verkaufen. Geschäfte, die gar keine Getränke anbieten, nehmen natürlich auch keine Pfandflaschen zurück.
Mehrwegflaschen sind von Einwegflaschen und Getränkedosen zu unterscheiden
Das Einwegpfand ist gesetzlich geregelt und weitestgehend einheitlich. Etwas anders sieht es bei Mehrwegflaschen aus, bei denen es sich um Flaschen aus Glas oder Kunststoff handelt, die nach der Rückgabe gesäubert und mehrfach verwendet werden. Hier gibt es keine einheitlichen Rücknahmeregelungen, das heißt, du solltest Mehrwegflaschen am besten dort zurückgeben, wo du sie auch gekauft hast. Andernfalls kann es sein, dass ein Laden bestimmte Mehrwegflaschen nicht annimmt.
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Pfandbons müssen nicht sofort eingelöst werden
Manche Verbraucher meinen, sie müssen ihren Pfandbon sofort beim nächsten Einkauf einlösen. Das ist jedoch nicht richtig, denn die Bons werden rechtlich genauso wie Gutscheine behandelt, das heißt, sie haben eine Gültigkeit von bis zu 3 Jahren. Es ist jedoch nicht verkehrt, die Bons zügig einzulösen, denn ansonsten vergisst man sie schnell oder ihre Schrift verblasst und sie können an der Kasse nicht mehr eingescannt werden.
Pfand auch für beschädigte Flaschen
Auch für stark verbeulte oder anderweitig beschädigte Flaschen, die der Pfandautomat wieder ausspuckt, gibt es das Pfand zurück. Voraussetzung ist nur, dass das Pfand-Logo noch erkennbar ist. Wende dich in solch einem Fall einfach an das Supermarktpersonal oder nimm die Flasche zur Kasse mit, wo dir das Pfand vom Einkauf abgezogen bzw. ausgehändigt wird.
Quellen
https://utopia.de/news/neues-pfangesetz-6-pfand-fehler-solltest-du-vermeiden/
https://www.br.de/nachrichten/bayern/neue-pfand-regel-ab-1-januar-2022,SrZ1TtI