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Plastiktütenverbot in Deutschland

  • Veröffentlicht: 24.01.2022
  • 16:31 Uhr
Plastiktütenverbot in Deutschland – diese Plastiktüten verschwinden aus den Supermärkten
Plastiktütenverbot in Deutschland – diese Plastiktüten verschwinden aus den Supermärkten© stock.adobe.com / vetre

Seit dem 01. Januar 2022 sind leichte Plastiktragetaschen in Deutschland verboten. Das Verbot bildet die erste Novelle des Verpackungsgesetzes, mit dem die Bundesregierung dazu beitragen will, die Umwelt vor Plastikmüll zu schützen.

Dennoch verbrauchen wir Deutschen laut Angaben des Bundesumweltministeriums (BMU) nach wie vor rund 2,49 Milliarden Tüten im Jahr – also rund 18 Tüten pro Kopf. Zu viel, findet auch die Deutsche Bundesregierung. Aus diesem Grund sollen bestimmte Plastiktüten zum Jahreswechsel nun komplett aus den Läden verschwinden.

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Welche Tüten sind ab jetzt verboten?

Am achten Februar wurde die erste Novelle des neuen Verpackungsgesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern dürfen in Zukunft nicht mehr angeboten werden – also die klassischen Plastiktüten, die man beim Einkauf an der Kasse bekommt. Lediglich die besonders stabilen Mehrweg-Tüten bleiben weiterhin erlaubt. Verstöße gegen das Verbot gelten als Ordnungswidrigkeit und können dementsprechend mit Bußgeldern geahndet werden.

Von dem Verbot ausgenommen sind „Knotenbeutel“ oder auch „Hemdchenbeutel“ – besonders leichte Plastiktüten mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern, die vor allem in der Obst- und Gemüseabteilung für den Transport von stückweise angebotenen Produkten aushängen.

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Warum kein generelles Plastiktütenverbot?

Die Entscheidung, die dünnen Plastiktüten nicht aus dem Sortiment zu nehmen, begründet das Bundesumweltministerium auf seiner Internetseite folgendermaßen: „Für 'Hemdchenbeutel' gibt es kaum umweltfreundliche Alternativen. Außerdem sorgen sie für einen hygienischen Umgang mit Lebensmitteln. Würden sie heute verboten werden, kämen neue (Vor-)Verpackungen auf den Markt, was wiederum zu mehr Verpackungsabfall führen würde."

Es wird befürchtet, dass ein komplettes Verbot der Einwegbeutel die Hersteller dazu bewegen könnte, Gemüse und Obst öfter standardmäßig in Plastik vor zu verpacken, wodurch der Plastikverbrauch langfristig deutlich steigen würde.

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Papiertüten sind keine sinnvolle Alternative

Auch die Verwendung von Papiertüten ist der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) zufolge keine echte Alternative. Diese seien im Gegensatz zur Plastikvariante zwar biologisch abbaubar, verbrauchen aber in der Produktion dennoch große Mengen Wasser, Energie und Chemikalien. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb von Einwegtüten generell die Finger lassen – egal aus welchem Material – und konsequent auf Mehrweg setzen", empfiehlt der Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft bei der DUH, Thomas Fischer. „Denken Sie daran: Jedes Mal, wenn Sie eine Mehrwegtüte oder ein Stoffnetz wiederverwenden, muss eine Einwegtüte weniger neu hergestellt werden.“

Deutsche Umwelthilfe fordert generelles Plastiktüten-Verbot

Generell steht die DUH der Entscheidung, ausgerechnet die dünnen Hemdchenbeutel vom Plastiktütenverbot auszunehmen, kritisch gegenüber: „Einwegtüten stehen wie kaum ein anderes Produkt für sinnlose Ressourcenverschwendung und Umweltverschmutzung", so Barbara Metz, stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin. Nur ein konsequentes Verbot und die verstärkte Förderung von Mehrwegalternativen wie zum Beispiel Obstnetzen würde dafür sorgen, dass das von der Bundesregierung formulierte Ziel zu Abfallvermeidung auch wirklich erreicht werden könne. "Bereits 61 Länder haben die umweltschädlichen Einweg-Plastiktüten abgeschafft", so Metz. "Umweltministerin Lemke muss den im Koalitionsvertrag angekündigten Zielen zur Abfallvermeidung und Mehrwegförderung nun Taten folgen lassen und die Verbotsregelung ausweiten.“

Quellen

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/dunne-plastiktueten-verboten-1688818

https://www.br.de/nachrichten/wissen/plastiktuetenverbot-fuer-deutsche-umwelthilfe-nicht-ausreichend,SstAtAc

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