DFL schaltet sich ein
Verwirrung um 50+1: Könnte Hannover 96 die Lizenz verlieren?
Eine Änderung des Gesellschaftsvertrags könnte Hannover 96 zum Verhängnis werden. Die 50+1-Regel wäre damit nicht mehr gewährleistet. Die DFL steht im Austausch mit dem Bundesligisten.
Hannover/München - Niemand hat es mitbekommen. Zunächst. Still und heimlich hat Bundesligist Hannover 96 seinen Gesellschaftsvertrag im September geändert und im Handelsregister eintragen lassen. Das könnte für den Verein Folgen haben.
Durch die Änderung müssen von nun an alle Entscheidungen vom Aufsichtsrat abgenickt werden. Die Befugnisse der Hannover 96 Management GmbH, die vollständig im Besitz des Vereins ist, wurden dadurch weiter eingeschränkt. Das bedeutet: Die Geldgeber von Hannover 96 haben formell die Entscheidungshoheit.
Widerspruch gegen die 50+1-Regel?
Das widerspricht im Grundsatz der 50+1-Regelung, die besagt, dass der Verein (in diesem Fall vertreten durch die Hannover 96 Management GmbH) die Mehrheit an der ausgelagerten Profifußball-Kapitalgesellschaft halten und deren Geschäfte führen muss. Die Geschäfte wären aber nicht mehr geführt, wenn der Aufsichtsrat die Hoheit über die Entscheidung hat.
Die Deutsche Fußball-Liga (DFL), die vom Verein selbst nicht über die Satzungsänderung informiert wurde, hat sich zu Wort gemeldet und ein Statement veröffentlicht: "Die DFL Deutsche Fußball Liga hat in der vergangenen Woche über die Presse von einer Satzungsänderung der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA erfahren. Daraufhin hat sich die DFL am 4. Oktober unmittelbar mit dem Club in Verbindung gesetzt und um entsprechende Informationen gebeten. Seitdem steht die DFL mit Hannover 96 im Austausch."
Die DFL wird prüfen müssen, inwieweit die Machtbefugnisse der Hannover 96 Management GmbH nun eingeschränkt wurden und ob die neue Regelung tatsächlich 50+1 widerspricht. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, droht 96 im schlimmsten Fall der Entzug der Bundesliga-Lizenz.
Erst vor kurzem war Hannover-96-Präsident Martin Kind mit einem Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel gescheitert. Der Verband lehnte ab. Kind gilt als klarer Widersacher der 50+1-Regel.
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