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Cristiano Ronaldo nachträglich für zwei Spiele gesperrt - "gewalttätiges Verhalten"

  • Aktualisiert: 23.11.2022
  • 23:08 Uhr
  • SID
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© AFP/SID/PATRICIA DE MELO MOREIRA
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Einen Tag nach seinem Aus bei Manchester United ist Superstar Cristiano Ronaldo in England für einen Ausraster bestraft worden.

London - Einen Tag nach seinem Aus bei Manchester United ist Superstar Cristiano Ronaldo in England für einen Ausraster bestraft worden. Wie der englische Fußballverband FA am Mittwoch bekannt gab, wurde der Portugiese wegen eines Wutanfalls gegenüber einem Fan für zwei Spiele gesperrt und muss 50.000 Pfund (ca. 58.000 Euro) zahlen. Inwiefern die Sperre aus Sicht von Ronaldo noch relevant werden wird, ist fraglich.

Im April hatte der fünfmalige Weltfußballer nach der Partie beim FC Everton (0:1) einem jungen Fan das Handy aus der Hand geschlagen, der Verband erhob daraufhin Anklage. Im August befragte die Polizei Ronaldo zu dem Vorfall und verwarnte ihn.

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Strafe kann übertragen werden

Nach Angaben der FA, die eine Drei-Spiele-Sperre beantragt hatte, kann die Strafe übertragen werden, sollte Ronaldo (37) im Januar zu einem neuen Klub in ein beliebiges Land wechseln. Die laufende Weltmeisterschaft in Katar, bei der Ronaldo mit den Portugiesen am Donnerstag (17.00 Uhr/hier geht's zum Liveticker) in der Gruppe H zunächst auf Ghana trifft, ist nicht betroffen.

Eine unabhängige Kommission habe festgestellt, "dass sein Verhalten sowohl unangemessen als auch gewalttätig war", teilte die FA mit. Nach einer digitalen Anhörung Anfang November befand das Gremium nun, dass Ronaldos Verhalten "eher aus Frustration und Verärgerung als aus Angst oder Sorge um sein Wohlergehen" resultiert sei.

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Am Dienstag hatte sich der englische Rekordmeister United mit sofortiger Wirkung von Ronaldo getrennt, die Entscheidung sei einvernehmlich getroffen worden. Der Superstar hatte vor seinem Abflug zur WM in der Sendung "Piers Morgan Uncensored" zur Generalabrechnung mit dem Klub ausgeholt. United soll daraufhin seine Anwälte eingeschaltet haben.


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