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Frauenfußball

Chantal Hagel wird für Lehrer-Tätigkeit nicht bezahlt, weil sie Fußball-Profi ist

  • Aktualisiert: 14.08.2022
  • 13:25 Uhr
  • ran.de
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© Getty
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Chantal Hagel gehört zu den besten Fußballerinnen in Deutschland. Die Spielerin der TSG Hoffenheim arbeitet zudem als Lehrerin, wird für diese Tätigkeit vom Staat aber nicht bezahlt.

München - Bei der Fußball-Europameisterschaft der Frauen begeisterte die deutsche Auswahl kürzlich Millionen Fans. Erst im Finale musste sich die Mannschaft von Bundestrainerin Martina Voss-Tecklenburg gegen England mit 1:2 nach Verlängerung geschlagen geben.

Noch in der Kabine des Londoner Wembley-Stadions versprach Bundeskanzler Olaf Scholz, sich für bessere Bedingungen im Frauenfußball einzusetzen.

Dass dies ganz offensichtlich dringend nötig ist, zeigt der Fall Chantal Hagel. Die 24-Jährige, die kurz vor der EM aus dem deutschen Kader gestrichen wurde, ist eine der besten Spielerinnen der Bundesliga und steht aktuell bei der TSG Hoffenheim unter Vertrag.

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Hagel arbeitet als Lehrerin

Doch nicht nur das: Hagel ist noch für einen zweiten Arbeitgeber tätig. So absolviert sie seit Februar an einer Grundschule ihr Referendariat. Sie möchte als Lehrerin für Deutsch und Sport tätig sein.

Laut "Bild" steht sie jede Woche 13 Stunden in der Klasse, dazu kommen Vor- und Nachbereitung und die Teilnahme an Seminaren. All das macht die Mittelfeldspielerin neben ihrem Job als Fußball-Profi.

Das Problem: Sie wird nur für einen der beiden Berufe bezahlt. So hat das Bundesland Baden-Württemberg ihr Gehalt als Lehrerin gestrichen, weil sie in ihrer Nebentätigkeit als Fußballerin zu viel verdient.

Laut "Bild am Sonntag" wandern von der TSG monatlich rund 2500 Euro auf das Konto von der dreimaligen Nationalspielerin. Von den 1500 Euro, die ihr als Referendarin zustehen würden, sieht sie dagegen nichts.

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Keine Entlohnung vom Staat

Entscheidungsgrundlage ist dabei das baden-württembergische Landesbesoldungsgesetz. Darin heißt es: "Erhält ein Anwärter ein Entgelt für eine andere Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes, wird das Entgelt auf die Anwärterbezüge angerechnet, soweit es diese übersteigt. Dies gilt auch, wenn der Anwärter einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf ein Entgelt für eine in den Ausbildungsrichtlinien vorgeschriebene Tätigkeit hat."

An der Motivation der Sportlerin hat die fehlende Entlohnung übrigens nichts geändert. "Natürlich würde es mich freuen, wenn ich auch für meine Leistungen abseits des Fußballplatzes entsprechend be- und entlohnt würde, aber deshalb weniger Motivation für meine Tätigkeit aufzubringen, kommt für mich nicht infrage", sagte sie der Zeitung.

Übrigens: Kanzler Scholz hat sich vergangene Woche mit der DFB-Spitze in Frankfurt getroffen, um für bessere Bedingungen im Frauenfußball zu werben.

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