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Sportgericht verhandelt Einspruch von Aue am Montag

  • Aktualisiert: 29.04.2015
  • 16:42 Uhr
  • SID
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© SID-SID-ERZGEBIRGE AUE

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) entscheidet am kommenden Montag über den Einspruch des Zweitligisten Erzgebirge Aue.

Frankfurt/Main - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) entscheidet am kommenden Montag über den Einspruch des Zweitligisten Erzgebirge Aue. Mitte März war der Verein wegen des Fehlverhaltens der eigenen Fans im Spiel gegen RB Leipzig zu einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro und einem Teilausschluss auf Bewährung verurteilt worden. Dagegen wehrt sich der Klub mit Hinweis auf die seiner Ansicht nach fehlenden Verhältnismäßigkeit.

Während des Spiels Anfang Februar (2:0) hatten Auer Fans Pyrotechnik gezündet und zudem ein Plakat in die Höhe gehalten, das Red-Bull-Boss Dietrich Mateschitz in Nazi-Uniform mit der Aufschrift "Aus Österreich nur das Beste für Deutschland" zeigte. Auf einem anderen Spruchband stand: "Ein Österreicher ruft und ihr folgt blind, wo das endet weiß jedes Kind. Ihr wärt gute Nazis gewesen!" 

Außerdem waren die Leipziger Spieler nach der Begegnung mit Schneebällen beworfen und verbal attackiert worden. Aue hatte sich von den Vorfällen distanziert.

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