Ligaverband: Mehrfachbeteiligung stark eingeschränkt - VW mit "Bestandsschutz"
- Aktualisiert: 26.03.2015
- 15:51 Uhr
- SID
Die Fußball-Bundesligisten schieben zu ambitionierten Investoren einen Riegel vor. Künftig dürfen Dritte an höchstens drei Vereinen beteiligt sein.
Frankfurt/Main - Die Fußball-Bundesligisten schieben zu ambitionierten Investoren einen Riegel vor. Künftig dürfen Dritte (Konzerne oder Mäzene) an höchstens drei Vereinen und nur an einem davon mit zehn Prozent oder mehr beteiligt sein. Bestehende Beteiligungen, wie etwa bei den vom Volkswagen-Konzern unterstützten Klubs, sind wegen "Bestandsschutzes" von dieser Regel ausgenommen.
"Zum Schutz der Integrität und der Glaubwürdigkeit des sportlichen Wettbewerbs" werden diese Mehrfachbeteiligungen beschränkt, teilte die Deutsche Fußball Liga (DFL) nach der ordentlichen Mitgliederversammlung des Ligaverbands in Frankfurt/Main mit: "Demnach darf niemand an mehr als drei Kapitalgesellschaften der Lizenzligen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein."
Der Volkswagen-Konzern hält Beteiligungen an den Bundesligisten Bayern München (rund zehn Prozent der Anteile gehören VW-Tochter Audi) und VfL Wolfsburg sowie an Zweitliga-Tabellenführer FC Ingolstadt (ebenfalls durch Audi). Die Kapitalgesellschaft des VfL ist eine hundertprozentige VW-Tochter.
"Alle Beteiligungen wurden erworben, als die Statuten noch nicht gegriffen haben", sagte Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführer, der zudem keine weiteren akuten Fälle sieht: "Stand heute sehen wir keine Investoren, die die Absicht haben, sich an einem vierten Klub zu beteiligen."
Beim möglichen Einstieg von Dritten seien "die Klubs künftig verpflichtet, durch geeignete, recht mögliche und zumutbare Maßnahmen auf die beschlossene Beschränkung von Mehrfachbeteiligungen hinzuwirken", heißt es in der Pressemitteilung
Die Europäische Fußball-Union (UEFA) schließt grundsätzlich die Einflussnahme eines Geldgebers bei mehreren Klubs aus, die Formulierung im Regelwerk lässt aber Ausnahmen zu.
In Artikel drei des Champions-League-Reglements (Integrität des Wettbewerbs) heißt es: "Niemand darf gleichzeitig, direkt oder indirekt, in irgendeiner Funktion oder mit irgendeinem Mandat an der Führung, der Verwaltung und/oder den sportlichen Leistungen von mehr als einem an einem Klubwettbewerb teilnehmenden Verein sein." Es geht vor allem um "entscheidenden Einfluss auf die Entscheidungsfindung des Vereins".
Die UEFA entscheidet von Fall zu Fall. Mögliche Sanktionen für die kommende Saison, sollten die Bayern und Wolfsburg gemeinsam in der Königsklasse starten, sind höchst unwahrscheinlich. Der "Einfluss" des VW-Konzerns bei den Bayern dürfte dafür nicht hoch genug sein.