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Darmstädter Stadtverbot auf der Kippe: Mehrere Eilanträge eingegangen

  • Aktualisiert: 28.04.2016
  • 15:41 Uhr
  • SID
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© pixathlonpixathlonSID-Hasan Bratic
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Das gegen die Fußball-Fans von Eintracht Frankfurt verhängte Stadtverbot in Darmstadt steht auf der Kippe. Eine Entscheidung soll noch am Donnerstag fallen.

Darmstadt - Das gegen die Fußball-Fans von Eintracht Frankfurt verhängte Stadtverbot in Darmstadt steht auf der Kippe. Bis Donnerstagmittag waren nach Angaben des Verwaltungsgerichts Darmstadt bereits "mehrere Eilanträge" eingegangen. "Mindestens zwei davon mit anwaltlicher Vertretung. Mit einer Entscheidung ist wahrscheinlich noch am Donnerstagnachmittag zu rechnen", sagte Jürgen Gasper, der Sprecher der Behörde, dem Sport-Informations-Dienst (SID).

Die dritte Kammer des Gerichts wird die Entscheidung treffen. Die nächste und letzte Instanz wäre dann der Verwaltungsgerichtshof Kassel. Die Stadt Darmstadt hatte mit Blick auf das brisante Hessen-Derby zwischen den Lilien und Eintracht Frankfurt am Samstag (15.30 Uhr/hier im Liveticker) zu Beginn der Woche ein 36-stündiges Aufenthaltsverbot für Eintracht-Fans erlassen. 

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Juristen halten Verbot für nicht rechtens

Etliche Juristen hatte allerdings betont, dass dieses nicht rechtens sei und gekippt werden könne. Das größte Problem der von der Stadt Darmstadt erlassenen Allgemeinverfügung sei der Kreis der Adressaten. "Der ist völlig unbestimmt. Und das geht so nicht", sagte Eintracht-Vizepräsident und Anwalt Stefan Minden der "Frankfurter Rundschau". 

Minden verurteilt, dass "massiv in ein Freiheitsrecht von Bürgern" eingegriffen werde. "Wenn der Staat das macht, muss er die Verhältnismäßigkeiten wahren. Und das war beim Stadtverbot ganz offensichtlich nicht der Fall", meinte Minden weiter.

Vorerst gilt das Stadtverbot vom 29. April (19.00 Uhr) bis zum 1. Mai (7.00 Uhr). Am Mittwoch hatte bereits der Eintracht-Fanclubverband angekündigt, die Verfügung vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt anzufechten. Für die Anhänger der Frankfurter gilt auch ein Stadionverbot, das allerdings unwiderruflich ist.


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