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DFB-Sportgericht verhängt Auswärtsbann auf Bewährung und Geldstrafe gegen Dortmund

  • Aktualisiert: 02.11.2018
  • 16:56 Uhr
  • SID
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© FIRO SPORTPHOTOFIRO SPORTPHOTOSID
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Borussia Dortmund muss wegen der Anfeindungen gegen Hoffenheims Mehrheitseigner Dietmar Hopp eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro zahlen.

Frankfurt/Main - Borussia Dortmund muss wegen der Anfeindungen gegen Hoffenheims Mehrheitseigner Dietmar Hopp eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro zahlen. Zudem verhängte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) eine Auswärtssperre auf Bewährung: Sollte sich das Fehlverhalten der BVB-Fans wiederholen, muss Dortmund bis 2022 bei Bundesligaspielen in Hoffenheim auf die eigenen Fans verzichten.

Hopp war während des Spiels der TSG gegen den BVB am 22. September (1:1) aus dem Dortmunder Fanblock heraus massiv beleidigt worden. Der Tiefpunkt war ein riesiges, offenbar kurz vorher zusammengesetztes Banner, auf dem das Gesicht des 78-Jährigen in einem roten Fadenkreuz zu sehen war. Angeklagt wurde Dortmund zudem wegen drei weiteren, diffamierenden Spruchbändern sowie der Sachbeschädigung in den Sanitärbereichen des Gästeblocks (rund 5000 Euro Schaden).

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