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DFL: Kind-Antrag nicht reaktiviert

  • Aktualisiert: 16.05.2018
  • 14:09 Uhr
  • SID
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© PIXATHLONPIXATHLONSID
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Die DFL weiß nichts von einer Reaktivierung des ruhenden Antrags auf eine Ausnahmegenehmigung bei der 50+1-Regel vonseiten von Hannover 96.

Frankfurt/Main - Die Deutsche Fußball Liga (DFL) weiß nichts von einer Reaktivierung des ruhenden Antrags auf eine Ausnahmegenehmigung bei der 50+1-Regel vonseiten des Bundesligisten Hannover 96. "Anders als heute in der Hannoverschen Allgemeinen berichtet, ist bei der DFL bislang kein Antrag von Hannover 96 zur Wiederaufnahme des 50+1-Ausnahmeverfahrens eingegangen", twitterte die DFL am Mittwochmittag.

Hannovers Klubchef Martin Kind hatte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland erklärt, dass der Antrag wieder aktiviert und die DFL informiert sei. Kind rechnet mit einer Entscheidung noch im Mai oder im Juni. Sollte das DFL-Präsidium den Antrag des Unternehmers auf die Übernahme der Stimmenmehrheit bei den Niedersachsen ablehnen, will Kind klagen.

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Im Gegensatz zu den anderen europäischen Top-Ligen dürfen Investoren in Deutschland die Mehrheit an einem Verein derzeit nur dann halten, wenn sie diesen mehr als 20 Jahre "ununterbrochen" und "erheblich" gefördert haben. In der Bundesliga gelten entsprechende Ausnahme-Genehmigungen nur für Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim.

Kind hatte seinen Antrag im Februar ruhen lassen. Damals wurde darüber spekuliert, dass er andernfalls abgelehnt worden wäre. Kurz darauf stimmte die Mehrheit der Profiklubs für die Beibehaltung der Regel. Als Reaktion darauf hat Kind seinen Antrag wieder aufgegriffen.

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