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Bundesliga

Mehrjährige Gästeblock-Sperre für BVB-Fans in Hoffenheim?

  • Aktualisiert: 21.12.2019
  • 18:20 Uhr
  • ran.de
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© imago images/Pressefoto Baumann
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Nach erneuten Schmähungen gegen Dietmar Hopp droht den Anhängern von Borussia Dortmund ein Stadionverbot im Kraichgau. Während der 1:2-Niederlage der Favre-Mannschaft hatten Dortmunder Fans beleidigende Plakate in die Höhe gehalten und Hopp mit Gesängen verunglimpft.

Hoffenheim - Die Dortmunder Fans haben wiederholt Dietmar Hopp beleidigt. Beim mit 1:2 verlorenen Freitagsspiel der Bundesliga kam es erneut zu Schmähungen in Richtung des Hoffenheim-Mäzen, die nun ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen können. 

Wie der "kicker" berichtet, droht den Fans eine mehrjährige Sperre des Gästeblocks bei Auswärtsspielen in Sinsheim. Schon in den vergangenen Jahren beleidigten die Dortmunder den Unternehmer mehrmals. In mehreren Fällen wurden die Schmähungen zur Anzeige gebracht, auch die Bayern in Form von Uli Hoeneß und Karl-Heinz-Rummenigge schalteten sich ein und verteidigten Hopp. 

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DFB-Sportgericht muss urteilen

Wenige Minuten nach Beginn der zweite Hälfte hätten Anhänger im Gästebereich Schmählieder in Richtung Hopp angestimmt, heißt es. Zudem seien Spruchbanner entrollt worden, auf denen neben anderen Beleidigungen auch zu lesen war: "Wir scheißen auf dich und die nächsten Jahre."

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Genau für einen solchen Wiederholungsfall hatte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes vor knapp einem Jahr einen Auswärtsbann angedroht. Der könnte nun kommen in Form einer Gästeblock-Sperre für die kommenden drei Auswärtsspiele im Kraichgau.

Nun müsse das DFB-Sportgericht das Verhalten der Gäste-Fans beurteilen. In einer im November 2018 veröffentlichen DFB-Mitteilung hieß es, laut "kicker": "Die Aussetzung zur Bewährung kann nur bei einschlägigen Vorfällen gegen Dietmar Hopp in Dortmunder Heim- und Auswärtsspielen gegen Hoffenheim widerrufen werden."

Die Dortmunder waren damals bei der Verhandlung um einen Punktabzug herumgekommen. Stattdessen hatte das Sportgericht ein dreijähriges Stadionverbout auf Bewährung verhängt.

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