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Phantomtor: Verhandlung pünktlich gestartet

  • Aktualisiert: 28.10.2013
  • 12:35 Uhr
  • SID
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© Getty
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Am Montag fällt die Entscheidung, ob das Spiel zwischen 1899 Hoffenheim und Bayer Leverkusen wiederholt wird oder nicht. Das DFB-Sportgericht hat die Verhandlung pünktlich begonnen.

Frankfurt -  Das Sportgericht des DFB hat die Beweisaufnahme in der Verhandlung über das Phantomtor von Sinsheim am Montag um 11.20 Uhr beendet. Die Plädoyers der beteiligten Parteien waren um 11.53 Uhr vorbei. Das Gericht unter dem Vorsitz von Hans E. Lorenz will gegen 13.00 Uhr verkünden, ob das Spiel zwischen 1899 Hoffenheim und Bayer Leverkusen (1:2) vom 18. Oktober wiederholt werden muss oder nicht.

Der DFB-Kontrollausschuss sieht keinen Grund für ein Wiederholungsspiel. Laut der Auffassung von Kontrollausschuss-Mitglied Anton Nachreiner, ist dem Schiedsrichter-Gespann kein Vorwurf zu machen. 1899 Hoffenheim plädiert dennoch für Gerechtigkeit. Ein Wiederholungsspiel sei "der eindeutige Wille der Fußballfans", so 1899-Anwalt Dr. Markus Schütz.

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Verhandlung pünktlich gestartet

Das DFB-Sportgericht hat die Verhandlung über das Phantomtor von Sinsheim am Montagvormittag pünktlich um 10.30 Uhr begonnen. Das Gericht entscheidet darüber, ob das Punktspiel zwischen den Bundesligisten 1899 Hoffenheim und Bayer Leverkusen (1:2) vom 18. Oktober wiederholt werden muss oder nicht.

Die Hoffenheimer Verantwortlichen hatten Einspruch gegen die Wertung der Partie eingelegt, weil der von Schiedsrichter Felix Brych (München) anerkannte Treffer des Leverkuseners Stefan Kießling (70.) eigentlich keiner war. Der Kopfball Kießlings war seitlich durch ein Loch im Netz ins Tor gegangen.

FIFA muss zustimmen

Das Gericht kann nur dann auf eine Neuansetzung des Spiels entscheiden, wenn dem Schiedsrichter ein Regelverstoß nachgewiesen werden kann. Andernfalls gilt die Tatsachenentscheidung des Unparteiischen. Sollte sich das Gericht für eine Wiederholung des Spiels aussprechen, würde der DFB auf Konfrontationskurs mit dem Weltverband FIFA gehen.

Die FIFA hatte schon im Vorfeld der Verhandlung erklärt, dass für sie nach wie vor die Tatsachenentscheidung eines der höchsten Güter ist. Der Weltverband muss dem Sportgerichts-Urteil zustimmen, bevor es rechtskräftig wird.


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