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DFB-Bundesgericht verkürzt Willers-Sperre um einen Monat

  • Aktualisiert: 15.08.2017
  • 16:25 Uhr
  • SID
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© FIROFIROSID
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Das Bundesgericht des DFB hat die Berufungen des ehemaligen Osnabrücker Spielers Tobias Willers und des DFB-Kontrollausschusses zurückgewiesen.

Frankfurt/Main - Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die Berufungen des ehemaligen Osnabrücker Spielers Tobias Willers und des DFB-Kontrollausschusses zurückgewiesen. Die Sperre von Willers wurde aber um einen Monat verkürzt, sie läuft somit am 9. Oktober 2017 und damit nach drei Monaten ab.

Damit bleibt es für den Abwehrspieler wegen unsportlichen Verhaltens bei der verhängten Geldstrafe von 4000 Euro und bei den Verboten, momentan zu spielen beziehungsweise ein Amt innerhalb des DFB und seiner Vereine auszuüben.

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Anbahnung einer Bestechung

"Zugunsten des Spielers hat das Bundesgericht bei der Strafzumessung berücksichtigt, dass dieser durch das Verfahren in ungewöhnlich starkem Maße wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen musste", teilte der Bundesgerichts-Vorsitzende Achim Späth nach der Verhandlung am Dienstag mit.

Willers, ehemaliger Spieler beim Drittligisten VfL Osnabrück, gilt als Drahtzieher einer versuchten Anbahnung einer Bestechung. Sein Ende Juni ausgelaufener Vertrag beim niedersächsischen Traditionsklub war nicht verlängert worden.

Am letzten Spieltag der abgelaufenen Saison war Osnabrück auf den abstiegsbedrohten SC Paderborn getroffen. Im Vorfeld des Spiels hatte Willers einigen Teamkollegen vorgeschlagen, Kontakt mit Spielern bzw. Verantwortlichen der zweiten Mannschaft von Werder Bremen aufzunehmen, um von diesen Geld beziehungsweise eine geldwerte Leistung dafür zu erhalten, dass Osnabrück im Spiel gegen Paderborn an die Leistungsgrenze geht. 

Die Bremer schwebten damals in Abstiegsgefahr und hätten von einem Osnabrücker Sieg profitiert. Willers trat mit einem ähnlichen Ansinnen an einen Spieler von Rot-Weiß Erfurt heran, der mit seinem Verein ebenfalls um den Klassenerhalt kämpfte.

Zur Zahlung von Geld beziehungsweise dem Transfer von geldwerten Leistungen und einer Beeinflussung des Wettbewerbs kam es allerdings nicht. Paderborn war nach einem 0:0 in Osnabrück abgestiegen, spielt aber durch den Absturz von 1860 München dennoch in der 3. Liga. Bremen II rettete sich durch ein 1:0 gegen den VfR Aalen.

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