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Freshfields-Bericht: Zwanziger-Klage abgewiesen

  • Aktualisiert: 09.10.2017
  • 16:31 Uhr
  • SID
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© AFPSIDPATRIK STOLLARZ
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Die Klage des ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger gegen Teile des Freshfields-Bericht ist "vollumfänglich" abgewiesen worden, wie ein Behördensprecher bestätigte. 

Frankfurt/Main - Die Klage des ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger (72) gegen Teile des Freshfields-Bericht ist vom Landgericht Frankfurt "vollumfänglich" abgewiesen worden. Ein Sprecher der Behörde bestätigte am Montag eine entsprechende Meldung der "Bild". 

Zwanziger hatte eine Passage aus dem Freshfields-Untersuchungsbericht beanstandet, die im Zusammenhang mit der ominösen 6,7-Millionen-Euro-Zahlung des DFB steht. Die Kanzlei Freshfields war vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) mit der Aufklärung des Skandals um die WM-Vergabe 2006 beauftragt worden.

Zwanziger hat theoretisch noch die Chance, das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt anzurufen. Dies ist bis einen Monat nach Zusendung der Urteilsbegründung zulässig.

"In dem Bericht steht an prominenter Stelle, dass das WM-Organisationskomitee 2006, dem Theo Zwanziger angehörte, die Gremien bewusst getäuscht und Zahlungen verschleiert habe", hatte Zwanziger-Anwalt Hans-Jörg Metz im Mai 2017 gesagt: "Weiter hinten steht dann, dass dies vielleicht doch nicht so war. Der Bericht pauschaliert."

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