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Gericht weist Klage von Ex-Profi Franz zurück

  • Aktualisiert: 03.07.2018
  • 16:19 Uhr
  • SID
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© Getty Images
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Das Landgericht hat die Klage von Maik Franz gegen Thorsten Manske, Vizepräsident von Hertha BSC, auf Zahlung von 600.000 Euro zurückgewiesen.

Berlin - Das Berliner Landgericht hat die Klage von Ex-Profi Maik Franz gegen Thorsten Manske, Vizepräsident von Fußball-Bundesligist Hertha BSC, auf Zahlung von 600.000 Euro zurückgewiesen. Das berichtet der "kicker".

Franz hatte Manske vorgeworfen, ihm in seiner Zeit bei Hertha verlustreiche Investments vorgeschlagen und dafür Provisionen kassiert zu haben. Manske, der sein Amt als Vizepräsident von Hertha derzeit ruhen lässt, hatte erklärt, er könne als Steuerberater grundsätzlich keine Beratung für Kapitalanlagen machen.

Das Gericht gab Manske recht, der im Anschluss ankündigte, sein Amt bei der Hertha wieder ausüben zu wollen. Franz ist mittlerweile Leiter der Lizenzspielerabteilung bei Zweitliga-Aufsteiger 1. FC Magdeburg.

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