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Wegen Video-Assistenten: DFB-Sportgericht weist Dresden-Einspruch zurück

  • Aktualisiert: 24.02.2020
  • 16:35 Uhr
  • SID
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© PIXATHLONPIXATHLONSID
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Der Einspruch von Dynamo Dresden gegen die Wertung des Punktspiels gegen Darmstadt 98 (2:3) ist vom Sportgericht des DFB zurückgewiesen worden.

Frankfurt/Main - Der Einspruch des stark abstiegsbedrohten Zweitligisten Dynamo Dresden gegen die Wertung des Punktspiels gegen Darmstadt 98 (2:3) ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) als unbegründet zurückgewiesen worden. "Die Entscheidung des Schiedsrichters ist als Tatsachenentscheidung nicht anfechtbar. Es lässt sich auch kein Regelverstoß des Unparteiischen oder ein Fehler des Videoassistenten erkennen", sagte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts. Das Ergebnis hat damit weiterhin Bestand.  

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Dresden hatte am 10. Februar Einspruch gegen die Wertung des Spiels vom 7. Februar eingelegt. Die Verantwortlichen des Tabellenletzten begründeten ihren Schritt mit dem fehlerhaften Einschreiten des Video-Assistenten. Dies habe angeblich zur Aberkennung "eines regulären Treffers zum 3:3-Ausgleich" geführt hatte.

Schmidt erzielte vermeintliches 3:3

Stürmer Patrick Schmidt hatte in der 72. Minute das vermeintliche 3:3 erzielt, bevor das Tor nach Intervention des Video-Assistenten Florian Badstübner von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) überprüft und anschließend wegen einer Abseitsstellung aberkannt wurde.

"Wir wollen mit unserem Protest auch Klarheit schaffen, wann und wie der Videobeweis im deutschen Fußball einschreiten darf", hatte Dresdens kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born gesagt: "Wir konnten rund um die Geschehnisse in der 72. Spielminute und dem Einschreiten des VAR einmal mehr nicht erkennen, dass damit eine eindeutige Fehlentscheidung des Schiedsrichters auf dem Platz korrigiert werden sollte."

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