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Verfahren in der Schweiz

WM 2006: Sommermärchen-Prozess gerät in Verzug

  • Aktualisiert: 12.03.2020
  • 13:23 Uhr
  • SID
Article Image Media
© imago images/Geisser
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Das Schweizer Bundesstrafgericht in Bellinzona gerät im Sommermärchen-Prozess um ungeklärte Millionenzahlungen rund um die Fußball-WM 2006 in Verzug.

Frankfurt/Main - Das Schweizer Bundesstrafgericht in Bellinzona gerät im Sommermärchen-Prozess um ungeklärte Millionenzahlungen rund um die Fußball-WM 2006 in Verzug. Die für Donnerstag angesetzten Zeugenbefragungen des ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph S. Blatter sowie der deutschen Fußball-Ikone Günter Netzer wurden verschoben. Stattdessen wird sich das Gericht weiter mit der Frage nach der Reise- und Verhandlungsfähigkeit der abwesenden Angeklagten Theo Zwanziger und Horst R. Schmidt befassen.

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Zudem muss die vorsitzende Richterin Sylvia Frei entscheiden, ob und wie die Verhandlung angesichts der Ausbreitung des Coronavirus weiter stattfinden kann. Das Tessin verhängte am Mittwochabend einen Corona-Notstand, Veranstaltungen mit über 50 Personen wurden bis zum 29. März untersagt. Bislang hatte Frei alle Anträge auf eine Verschiebung des Prozesses aufgrund der Ansteckungsgefahr abgewiesen. Bis zum 27. April muss ein erstinstanzliches Urteil vorliegen, ansonsten tritt die Verjährung ein.

DFB tritt als Privatkläger auf

Neben dem früheren DFB-Präsidenten Zwanziger und Schmidt, der ehemalige Schatzmeister und Generalsekretär des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), sind in Bellinzona auch Ex-DFB-Präsident Wolfgang Niersbach sowie der frühere FIFA-Generalsekretär Urs Linsi (Schweiz) angeklagt. Bereits im vergangenen Sommer war das Verfahren gegen den früheren OK-Boss Franz Beckenbauer aufgrund dessen gesundheitlichen Zustands abgetrennt worden. Der DFB tritt in dem Prozess als Privatkläger auf.

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