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Juristische Expertise

ZDF: Reinhard Grindel hat kein Rückkehrrecht

  • Aktualisiert: 24.04.2019
  • 17:37 Uhr
  • SID
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© AFPSIDTHOMAS SAMSON
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Reinhard Grindel hat nach seinem Rücktritt als Präsident des DFB offenbar kein Rückkehrrecht zu seinem früheren Arbeitgeber ZDF.

Mainz - Reinhard Grindel hat nach seinem Rücktritt als Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sowie seinem Abschied von seinen Ämtern beim Weltverband FIFA und der Europäischen Fußball-Union (UEFA) offenbar keinen rechtlichen Anspruch auf eine Rückkehr zu seinem früheren Arbeitgeber ZDF.

"Das jetzt vorliegende Ergebnis der juristischen Expertise bestätigt ein Rückkehrrecht von Herrn Grindel nicht", teilte ein ZDF-Sprecher auf SID-Anfrage mit. 

Grindel hatte von 1992 bis 1997 beim ZDF in Bonn gearbeitet, von 1997 bis 1999 das ZDF-Studio in Berlin geleitet und war von 1999 bis 2002 Studioleiter in Brüssel. Danach wechselte er in die Politik und saß von 2002 bis 2016 als Abgeordneter für die CDU im Bundestag. 

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Rücktritt am 2. April

Am 15. April 2016 war Grindel als Nachfolger des ebenfalls zurückgetretenen Wolfgang Niersbach zum DFB-Präsidenten gewählt worden. Aufgrund einiger Verfehlungen hatte der 57-Jährige dann am 2. April seine Demission beim DFB erklärt, am 10. April auch seine Ämter bei FIFA und UEFA niedergelegt.

Am 3. April hatte es vonseiten des Zweiten noch geheißen: "Herr Grindel hat aufgrund seiner früheren Mitgliedschaft im Bundestag ein im Abgeordnetengesetz geregeltes gesetzliches Rückkehrrecht." Nun erfolgte nach genauerer juristischer Prüfung die Kehrtwendung.

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